Beim Versand sollte man gut aufpassen, damit die Kostbarkeiten auch ohne Schaden und sicher am Zielort ankommen. Manchmal werden die Versandkosten vom Händler erstattet. Zwei Punkte müssen vor dem Versand unbedingt berücksichtigt werden:
Wer Altgold per Post versendet, sollte es aus naheliegenden Gründen unbedingt vermeiden, auf die Sendung "Goldversand" oder "Zahngold" oder Ähnliches zu schreiben. Scheideanstalten und versierte Händler bieten ihren Kunden oftmals neutrale Adressen oder Postfächer speziell für Wertsendungen an, sodass von der Zieladresse nicht sofort auf den Inhalt des Paketes geschlossen werden kann. Die zu versendenden Schmuckstücke verpackt man am besten jeweils einzeln in Zeitungspapier, Packpapier oder Luftpolsterfolie mit Noppen. Danach steckt man die kleinen Päckchen in eine stabile Versandtasche oder bei größeren Mengen in ein Paket mit Füllflocken aus Schaumstoff, damit es auf dem Weg zum Händler keine Beschädigungen gibt.
Je nach Absprache müssen der Sendung ein Eigentumsnachweis, eine Kopie des Personalausweises und eventuell weitere Dokumente beiliegen. Generell empfiehlt sich für Schmuckstücke, die einen hohen Wert haben, bzw. für sogenannte Valoren, also Wertsachen, Schmuck, Wertpapiere und sogar Banknoten, der Versand als versichertes Postpaket. Abhängig davon, wer den Versand übernehmen soll, gibt es Obergrenzen (z.B. bis 500 Euro) zu beachten. Gegenstände mit einem höheren Wert werden entweder abgelehnt oder es sind nicht unerhebliche Aufschläge fällig. Es gibt auch Anbieter, die den Transport von Valoren grundsätzlich verweigern.
Pauschale Angaben können an dieser Stelle nicht gemacht werden. Wir möchten keinen Versanddienst durch eine namentliche Nennung begünstigen. Bei besonders hochwertigem Schmuck sollte der betreffende Händler nach einem zuverlässigen Abholdienst gefragt werden.