Edelsteine & Perlen
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wenn zwei das selbe tun ...

 
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stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #1
Hallo Profana,
ich habe mal versucht, Deinen schönen Reflexionsschliff zu kopieren und eine normale Rondiste dran zu machen, damit der Heinrich zufrieden ist. Gefrostet habe ich nichts und keinen doppelten Stern gezeichnet. Das war mir zu aufwändig für den Versuch. Das mit der Rondiste hat nur auf dem GEMCAD-Design geklappt, weil in natura ein Einschluss dazu zwang, das Oberteil tiefer zu schleifen als geplant. Ich finde das Ergebnis aber trotzdem ermutigend. Wenn jemand daran interessiert ist, kann ich auch das Design veröffentlichen, wenn Du nichts dagegen hast. Ein Wort zu den Bildern: freihändig ohne Blitz aufgenommen mit einer Pocket-Digitalkamera. Beleuchtung durch Leuchtstoffröhre an der Zimmerdecke und Tageslicht durch großes Kellerfenster. Keine Bildbearbeitung. Steinmaterial: Pinzgauer Quarz.
Frohes Schaffen!
stoanarrischer uhu
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Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Gerade das unterste Bild kommt dem Stern schon sehr nahe. Bei einem Foto durch eine Ringlampe wäre es wahrscheinlich perfekt.

Toll gemacht.

Diese dunklen Bereiche, meine ich, sind den dicken Rondisten geschuldet. Das macht das Reflexionsbild interessanter aber der Stein verliert natürlich an Lichtausbeute.
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stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #3
Hallo Heinrich,
die Rondiste ist eigentlich bei diesem Stein haarscharf, man kann sie natürlich dicker schleifen. Was du eingekreist hast, sind die Rundistfacetten der Oberseite, geschliffen mit 82°. vielleicht scheinen auch noch die Rondistfacetten der Unterseite durch, geschliffen mit 75°. Den Stern habe ich mit 36° eingeschliffen, daher ist er bei Quarz dunkel, bei Steinen mit hohem RI würde er reflektieren. Insgesamt macht der Stein nicht den Eindruck, als wäre es ein einfacher Quarz. Hat Spass gemacht!
Frohes Schaffen!
stoanarrischer uhu
nonprofana
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nonprofana

 ·  #4
hallo steinnärrischer uhu, mit dem kopieren ist es immer so eine sache, ich trete dir ungern auf die füße aber der schliff ist geschützt.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
Kein Bereich ohne Rechtsansprüche. Wie ist denn der Schutz? Urheberrecht oder Patent oder Geschmacksmuster? Weisst Du das vielleicht auch, dann wäre das Alter beider Rechte wichtig, weil ja einige solcher Schutzrechte irgendwann auslaufen. Manche erst gar nicht zum tragen kommen weil die Markdurchdringung fehlt.

So viel ich weis sind die Schutzrechte meist gewerblicher Natur. Privates Hobby ist dann nicht verboten, nur zum Verkauf anzubieten darf man nicht.
Tilo
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Tilo

 ·  #6
unser Uhu ist aber (klein)gewerblich, da wirds schon interessant, aber er hat ihn ja nicht zum verkauf geschliffen, sondern testweise, um den einfluß anderer parameter zu testen
für verkauf würde er sicher lizenzgebühren zahlen


inwieweit ist es dann noch der geschützte schliff?
ab welchem grad der veränderung ist es nicht mehr der geschützte?

ich denke, daß es dann eben doch wieder die normalen schliffe werden
und vielleicht auch nicht so schlimm, wer schaut angelegten schmuck schon ständig genau senkrecht an?
nonprofana
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nonprofana

 ·  #7
das originaldesign in der schliffabfolge bzw. der winkelwerte ist geschützt und nicht veröffentlicht!
sicher kann man ideen anderer verwenden und die als seine eigenen ausgeben. aber man sollte die "fußnoten "nicht vergessen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #9
Hallo Profana,
da bin ich ja wunderbar zentral in einen Fettnapf gesprungen. Ich hatte keine Ahnung, dass der Schliff geschützt ist, sonst hätte ich die Finger davon gelassen bzw das Ganze privat per email abgehandelt. Glücklicherweise habe ich ja keine Geheimnisse verraten. ( Ich muss doch sehr nahe an das Originaldesign heran gekommen sein, was auch nicht ganz einfach nur über Bilder ist). Als alter Bastler lebe ich nach dem Grundsatz: das kann man selber oder billiger oder besser machen. So habe ich mir auch den "XXXXX cut " vorgenommen und ihm auf der Unterseite vier schräge Facettenreihen verpasst, statt der üblichen drei. Darf ich den jetzt auch nur für meine Frau und Töchter schleifen? Das soll kein dummer Scherz sein. Ich will niemandem Schaden zufügen und mir außerdem Ärger ersparen.
Frohes Schaffen!
stoanarrischer uhu
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nonprofana
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nonprofana

 ·  #10
alles verziehen uhu,falls du anregungen brauchst bitte per PN
Topas
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Topas

 ·  #11
Liebe Kollegen

Tilo hat ein meines Erachtens für die Entwicklung von Schliffen sehr wichtiges Thema angeschnitten:

"inwieweit ist es dann noch der geschützte schliff?
ab welchem grad der veränderung ist es nicht mehr der geschützte? "

Dies sollte vermutlich in einem gesonderten Beitrag diskutiert werden. Da müssten auch Rechtsgelehrte, Patent-Experten und ähnliche Koryphäen zu Worte kommen.

Ich nehme nur vier Beispiele im Zusammenhang mit Patenten:

Gilt der Patentschutz eines etwa in Japan patentierten Schliffes auch bei uns, wenn er nicht auch beim Europäischen Patentamt angemeldet worden ist?

Ein Patent sagt im Titel, dass es sich um einen Diamant-Schliff handelt. Ist das Design dann für die Nicht-Diamanten frei?

Ein Patent sagt, dass sich die Winkel einer bestimmten Facette in einem gewissen Bereich befinden müssen. Ist das Patent dann ausserhalb dieses Winkel-Bereiches frei?

Ein patentierter Schliff wird dadurch leicht abgewandelt, dass man eine Facttenreihe hinzufügt oder weglässt, oder den Schliff etwa 9-zählig statt 8-zählig schleift. Fällt das noch unter den Patentschutz?

Fragen über Fragen....

Gruss
Felix
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #12
Zitat geschrieben von Topas


Fragen über Fragen....

Gruss
Felix


Die wir auf keinen Fall generell diskutieren können. Schließlich ist jede Patentanmeldung anders formuliert wie Du schon geschrieben hast und muss daher auch ganz individuell betrachtet werden.

So habe ich bisher nicht einmal erfahren welche Art Schutz der Sternschliff haben soll. Also stochere ich absolut im trüben.
Edelstein
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Edelstein

 ·  #13
Viele alte Schliffe sind nie geschützt worden oder der Schutz ist längst abgelaufen.
Patentfähig dürften nur wenige Neucreationen sein, geschmacksmusterfähig schon.
Bereits kleinste Änderungen in Winkeln, Facettenzahl usw. können als neuer Schliff angegeben werden, das geschützte Vorbild kann so relativ einfach umgangen werden.
Nicht zuletzt kann es durchaus vorkommen, dass bei der Schliffentwicklung im CAD bei ähnlichen Vorgaben das Programm denselben Schliff mehrfach kreiert - wer kann dann wohl schützen lassen?

Aber nicht zu vergessen ist das Urheberrecht, das bei diesen künstlerischen Arbeiten zum Tragen kommt. Und hier heisst es aufpassen, dieses Recht ist mehr wert als Patent oder Geschmacksmuster.
Solange Schliffe nachgemacht werden und der Stein nicht verkauft wird, sondern im privaten Kämmerchen bleibt, ist alles unproblematisch. Bereits das Ausstellen des Steins in der Öffentlichkeit muss unter Hinweis auf den ursprünglichen Urheber erfolgen, ist dann aber erlaubt, sofern keine kommerziellen Interessen verfolgt werden.
Sicher ist die Grauzone in diesem Gewerbe beträchtlich. Ich habe schon viele Schliffideen auf Messen gesehen, die erfolgreich waren und dann in der folgenden Saison an jeder Ecke angeboten wurden - sicher nicht nur vom Urheber.
stefan
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stefan

 ·  #14
nonprofana
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nonprofana

 ·  #15
ja edelstein das ist das dilemma, heutzutage ist fast nichts mehr zu schützen. am besten ist die designs nicht aus den händen zu geben. sollten dennoch geschützte schliffe auf dem markt zu endecken sein kann das sehr leicht rückverfolgt werden. die hier vorgestellten schliffe sind so aufwendig anzufertigen das der kreis der " kopierer " sehr klein ist und sich auf die hobbyschleifer beschränkt, die allenfalls etwas für ihre sammlung anfertigen das ist unproblematisch. ein unternehmen welche kommerziell das verfolgen sollte, käme in arge schwierigkeiten.
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