Liebe Kollegen
im Zusammenhang mit dem Schutz von Edelsteinschliffen haben mir die Begriffe "Geschmackmuster" und "Gemeinschaftsgeschmackmuster" besonders gefallen (das sind wunderbare Wortschöpfungen!):
Geschmacksmuster hat nichts mit Geschmack (schmecken) zu tun, auch nicht mit dem Geschmack, über den man nicht streiten kann, sondern es handelt sich um Rechte zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform. Das Gemeinschaftsgeschmackmuster hat nichts mit dem Geschmack mehrer Menschen zu tun, sondern das Wort "Gemeinschaft" bezieht sich auf die EU.
Näheres kann man etwa hier finden:
http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html
Da steht dann: "Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht Ihnen das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Zudem können Sie es anderen verbieten, das Design ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf Ihr Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen Ihr Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr."
Bei den eingetragenen Geschmacksmustern finden sich unter dem Suchbegriff "Edelsteine" Formen, bei denen ich schon etwas ins Zweifeln komme:
http://oami.europa.eu//bulleti…1_0002.htm : dreiseitiges Prisma
http://oami.europa.eu//bulleti…1_0005.htm : sechseitiger Zylinder
http://oami.europa.eu//bulleti…1_0006.htm : Würfel
http://oami.europa.eu//bulleti…1_0007.htm : Quader
Wenn ich die Sache richtig verstehe, dürften diese Formen mindestens bis 2013 (Eingetragen 2008, Schutzfrist bis 2013) nicht mehr kommerziell für Edelsteine verwendet werden . Kann das sein?
Viele Grüsse
Felix