Schmuck-Themen allgemein
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Frage zu einem steuerlichen Problem

 
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Guestuser

 ·  #1
Kann mir hier vielleicht jemand helfen..Wie verhält es sich denn mit Schmuck der vor einer Gewerbeanmeldung hergestellt wurde ?
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #2
Bring ihn als Sacheinlage mit ein in die neue Firma - oder was genau willst Du wissen? Steuerberater sind gerade für Anfänger immens wichtig...
Ziselierhammer
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Ziselierhammer

 ·  #3
Schmuck, der angefertigt wurde, bevor ein Gewerbe ausgeübt wird, ist erst mal Privateigentum.
Er fließt dann als Privateinlage in den Betrieb ein.
Ich kann Mario nur bepflichten: Steuerberater fragen!!
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #4
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
Der Unterschied ist nach einer Gewebeanmeldung ob Du Bilanzierst oder eine Einnahmenüberschussrechnung machst.
Wenn Du Bilanzierst, dann kannst Du ihn als Bestand in die Bilanz einbringen. Beim Verkauf wird der Bestand dann aus der Bilanzsumme ausgetragen und wirkt gewinnmindernd.

Bei Einnahmenüberschußrechnung ist es völlig egal. Nur beim Verkauf muss Du dann den Umsatz wie jeden anderen Umsatz behandeln. Er wirkt gewinnerhöhend.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #6
Weitere Ungerechtigkeit beim Bilanzieren: Die Mehrwertsteuer ist bereits beim Erstellen der Rechnung fällig und nicht dann, wenn die Rechnung bezahlt wird (Sollversteuerung). Das bezahlte Warenlager wird zum Eigenkapital gerechnet und muss zum jeweiligen Einkaufswert bewertet werden, also in der Inventur autauchen. Ist alsoo z. B. Ware aus dem Jahre 1965 vorhanden, beziffert sich deren Inventurwert nach den Preisen des Jahres 1965. Der Goldpreis stand damals bei 4.150.- DM (!) per Kilo (2.075.- EURO). Die Abweichungen zum aktuellen Preisgefüge werden als Reinverdienst steuerpflichtig (Aufdeckung stiller Reserven). So hab ich es jedenfalls im Hinterkopf.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
Stimmt, allerdings darfst Du dann beim Verkauf den (alten) Bilanzwert austragen und gewinnmindernd abziehen.
Bei Einrahmenüberschussrechnung darfst Du das nicht und musst die gesamte Einnahme versteuern. Das ist dann noch ungünstiger.

Im Grunde ist aber die Bilanzierung fairer, finde ich und hat noch dazu den Vorteil das man selbst einen korrekten Überblick über sein Vermögen hat.

Zu der Sollversteuerung: Bis zu einer halben Million Jahresumsatz kannst Du auf Istversteuerung optieren, dann musst Du die MwSt nicht vorauszahlen, sondern erst wenn das Geld bei Dir eingeht.

Tipp: Bei Überschreiten der Umsatzgrenze splitten und je eine neue GmbH gründen. Lohnt sich dann, wenn man viele langsam zahlende Kunden hat. Das hat auch Vorteile beim Kündigungsrecht bei Mitarbeitern.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #8
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