Bring ihn als Sacheinlage mit ein in die neue Firma - oder was genau willst Du wissen? Steuerberater sind gerade für Anfänger immens wichtig...
Ziselierhammer
PostRank 10 / 11
Beiträge: 900 Dabei seit: 10 / 2008
Ziselierhammer
11.01.2011 - 20:56 Uhr
·
#3
Schmuck, der angefertigt wurde, bevor ein Gewerbe ausgeübt wird, ist erst mal Privateigentum.
Er fließt dann als Privateinlage in den Betrieb ein.
Ich kann Mario nur bepflichten: Steuerberater fragen!!
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Beiträge: 8090 Dabei seit: 08 / 2006
Ulrich Wehpke
12.01.2011 - 00:09 Uhr
·
#4
Kommt natürlich darauf an was das für Schmuck ist!
Wenn Du so was wie die engl. Kronjuwelen hast, wirdt Du Dich fragen lassen müssen, wie, was, woher und so. Von daher wäre ein Steuerberater auch aus meiner Sicht,wirklich angebracht.
Heinrich Butschal
Moderator
Beiträge: 33943 Dabei seit: 07 / 2005
Heinrich Butschal
12.01.2011 - 07:24 Uhr
·
#5
Der Unterschied ist nach einer Gewebeanmeldung ob Du Bilanzierst oder eine Einnahmenüberschussrechnung machst.
Wenn Du Bilanzierst, dann kannst Du ihn als Bestand in die Bilanz einbringen. Beim Verkauf wird der Bestand dann aus der Bilanzsumme ausgetragen und wirkt gewinnmindernd.
Bei Einnahmenüberschußrechnung ist es völlig egal. Nur beim Verkauf muss Du dann den Umsatz wie jeden anderen Umsatz behandeln. Er wirkt gewinnerhöhend.
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Beiträge: 8090 Dabei seit: 08 / 2006
Ulrich Wehpke
13.01.2011 - 03:30 Uhr
·
#6
Weitere Ungerechtigkeit beim Bilanzieren: Die Mehrwertsteuer ist bereits beim Erstellen der Rechnung fällig und nicht dann, wenn die Rechnung bezahlt wird (Sollversteuerung). Das bezahlte Warenlager wird zum Eigenkapital gerechnet und muss zum jeweiligen Einkaufswert bewertet werden, also in der Inventur autauchen. Ist alsoo z. B. Ware aus dem Jahre 1965 vorhanden, beziffert sich deren Inventurwert nach den Preisen des Jahres 1965. Der Goldpreis stand damals bei 4.150.- DM (!) per Kilo (2.075.- EURO). Die Abweichungen zum aktuellen Preisgefüge werden als Reinverdienst steuerpflichtig (Aufdeckung stiller Reserven). So hab ich es jedenfalls im Hinterkopf.
Heinrich Butschal
Moderator
Beiträge: 33943 Dabei seit: 07 / 2005
Heinrich Butschal
13.01.2011 - 08:01 Uhr
·
#7
Stimmt, allerdings darfst Du dann beim Verkauf den (alten) Bilanzwert austragen und gewinnmindernd abziehen.
Bei Einrahmenüberschussrechnung darfst Du das nicht und musst die gesamte Einnahme versteuern. Das ist dann noch ungünstiger.
Im Grunde ist aber die Bilanzierung fairer, finde ich und hat noch dazu den Vorteil das man selbst einen korrekten Überblick über sein Vermögen hat.
Zu der Sollversteuerung: Bis zu einer halben Million Jahresumsatz kannst Du auf Istversteuerung optieren, dann musst Du die MwSt nicht vorauszahlen, sondern erst wenn das Geld bei Dir eingeht.
Tipp: Bei Überschreiten der Umsatzgrenze splitten und je eine neue GmbH gründen. Lohnt sich dann, wenn man viele langsam zahlende Kunden hat. Das hat auch Vorteile beim Kündigungsrecht bei Mitarbeitern.