Auftragsbörse
Sie befinden sich im Benutzerbereich unseres Forums.

Kettenanhänger anfertigen lassen.

 
  • 1
  • 2
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 8090
Dabei seit: 08 / 2006

Ulrich Wehpke

 ·  #16
Wenn Du meine AGB liest, wirst Du finden, dass ich für Verletzung bestehender Coyrights nicht hafte :mrgreen:

Zum Thema. 925-er Silber, ca 50X30X2,5 mm mit den entsprechenden Ausnehmungen f.d. Logo, kostet etwa 300 bis 350 Euro. Außenkontur ist rechteckig wie die Vorlage. Das Logo kann auch mit verschiedenen Farben gefüllt werden, also etwa schwarz oder Blutrot, wobei ich schwarz wegen des Farbkontrastes vorziehen würde. Wenn das Logo mit allen Sternchen und Fusseln gefüllt wird, ergibt sich eine glatte Oberfläche, die man matt bürsten könnte.

Was auch vorher geklärt werden sollte ist die Form und Größe der Kette die verwendet weden soll, sowie die Frage der Abwicklung. 50 oder 100% Vorkasse, ggf. der Rest bei Auslieferung. Aussagefähige Vorlage ist auch erforderlich.
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 34011
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #17
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
Wenn Du meine AGB liest, wirst Du finden, dass ich für Verletzung bestehender Coyrights nicht hafte :mrgreen:

Hallo Ulrich,

ich kann zwar nicht erkennen auf wessen Posting Du so antwortest, aber im Zweifel wird einen Richter Deine AGB nicht interessieren. Wenn ein Kunde zu Dir kommt und Dich auffordert ein Logo nachzumachen, dann darfst Du das auch ohne AGB. Wenn er tausend Stück davon haben will, dann bist Du an einer evtl. Rechtsverletzung mitschuldig im Aussenverhältnis, egal was Du im Innenverhältnis mit dem Kunden ausgemacht hast.

Wenn Du öffentlich, z.B. hier, die Kopie eines evtl. geschützten Logos anbietest und sei es nur ein Stück, kannst Du Dir allein schon dafür einen ordentlich teuren Schiefer einziehen.
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 8090
Dabei seit: 08 / 2006

Ulrich Wehpke

 ·  #18
Ja, wenn! Das ist der springende Punkt. Meine AGB beziehen sich allein darauf, dass ich mir vorbehelte nicht jeden angelieferten Entwurf darauf hin abzuklopfen, ob er nicht irgendwo, von irgend jemand unerlaubt gekupfert worden sein könnte. Nur für diesen Fall. Und auch damit gleich jeder bescheid weiß, dass der Wehpke so was nicht macht (weil er's nicht nötig hat).

Ich hab nämlich noch andere Sachen zu tun. :-)
Tilo
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 29904
Dabei seit: 09 / 2006

Tilo

 ·  #19
und unser
Achtung, Kalaueralarm ;-)
Hirntot- Freund meldet sich wohl gar nicht mehr?
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 8090
Dabei seit: 08 / 2006

Ulrich Wehpke

 ·  #20
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 34011
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #21
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
Ja, wenn! Das ist der springende Punkt. Meine AGB beziehen sich allein darauf, dass ich mir vorbehelte nicht jeden angelieferten Entwurf darauf hin abzuklopfen, ob er nicht irgendwo, von irgend jemand unerlaubt gekupfert worden sein könnte. Nur für diesen Fall....


Und genau da können sie im Bestfall im Innenverhältnis zwischen Dir und dem Kunden wirksam werden, nicht einmal das ist sicher.

Im Aussenverhältnis, zum Markeneigentümer sind sie obsolet. Denn der hat ja Deine AGB nicht unterschrieben.
Adrian Weber
 
Avatar
 

Adrian Weber

 ·  #22
...
  • 1
  • 2
Aus unserem Shop


Empfohlen von Kathrin
Schmuck
Uhren
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0