Zitat geschrieben von scanner
Die Polizei werden die nicht rufen, dafür gibt es keinen Grund. Der Besitz von Plagiaten ist erlaubt, nur der Handel nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, das die nicht sehr erfreut über deine Vorlage sind.
Gruß
würde ich jetzt nicht so ganz stehen lassen wollen...
Auch der Besitz von Plagiaten ist nicht ohne weiteres "erlaubt". Egal ob Uhr, Schmuck, Kleidung oder sonst etwas ähnliches.
Wenn man z. B. ein Plagiat im Ausland (z. B. Thailand) erwirbt und damit bei der Einreise am z. B. Flughafen (Zoll) kontrolliert wird, wird der Gegenstand eingezogen und vernichtet! (Vergleich auch gelegentliche Nachrichten: Containerlieferungen in Hamburg, etc.)
Daher bin ich mir nicht sicher, ob das Tragen von Plagiaten wirklich "erlaubt" ist.
Ich kann mir also auch gut vorstellen, dass die Uhr, sollte der Besitzer damit direkt zu Cartier gehen um diese begutachten zu lassen - Im Falle eines Plagiats - "enteignet" und vernichtet wird. (Ob dies ein Juwelier auch tun würde, glaube ich eher nicht, wäre aber auch nicht unmöglich).
In jedem Fall sollte jeder Plagiatträger bei der Ein- und Ausreise von/nach Deutschland (und wenn es auch nur die Nachbarländer sind) etwas "vorsichtig" sein.