Hallo Mario,
die Ordnungswidrigkeit entsteht erst wenn das Schmuckstück zum Verkauf angeboten wird, also in den Handel gelangt.
Wenn jemand sich ein Schmuckstück nicht fachgerecht reparieren lässt und der gestempelte Feingehalt nicht mehr stimmt, dann ist es ärgerlich aber keine Ordnungswidrigkeit und kein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Unabhängig davon stimmt es was Du schreibst, das der Juwelier in der (zivilrechtlichen) Pflicht ist, für eine ordentliche Reparatur zu sorgen.
Ob er der Pflicht nachzukommen, fähig ist, scheint aber zweifelhaft zu sein.
die Ordnungswidrigkeit entsteht erst wenn das Schmuckstück zum Verkauf angeboten wird, also in den Handel gelangt.
Wenn jemand sich ein Schmuckstück nicht fachgerecht reparieren lässt und der gestempelte Feingehalt nicht mehr stimmt, dann ist es ärgerlich aber keine Ordnungswidrigkeit und kein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Unabhängig davon stimmt es was Du schreibst, das der Juwelier in der (zivilrechtlichen) Pflicht ist, für eine ordentliche Reparatur zu sorgen.
Ob er der Pflicht nachzukommen, fähig ist, scheint aber zweifelhaft zu sein.