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Reparatur-Problem am Platin-Ehering

 
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #16
Warum sollte die Kundin zweimal für die gleiche Leistung bezahlen?

So, wie die Stelle aussieht, ist es nicht fachgerecht gemacht worden, das dürfte auch ein Gutachter so sehen ;)

Also dem Juwelier die Möglichkeit geben, nachzubessern. Wenn auch das nicht klappt, auf Kosten des Juweliers bei einem/r Fachmann/-frau die Reparatur der vermurksten Ringweitenänderung erledigen lassen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #17
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #18
Egal wie man es betrachtet, Ärgerlich ist das Ganze immer. Da hat man ein soches Teil sogar selbnst gemacht und kann mit Recht stolz darauf sein und nun so was! Zudem noch über ein Fachgeschäft 😢

Eigentlich schreit da in mir alles nach Befriedigung meiner gekränkten Seele.

Andererseits hat Heinrichs Ansicht auch Vorteile. Denn wenn ich die Ochsentour mit RA und Gutachter gehe, kostet das nicht nur Geld und Nerven, sondern auch noch Zeit. Und ob ich das alles wieder kriege, ist auch noch lange nicht raus. Und wer bezahlt den Zeitverlust?

Eigentlich neige ich zu Heinrichs Sichtweise. Zu einem vernünftigen Goldschmied gehen und die Angelegenheit in Ordnung bringen lassen. Wenn hier Silber verwendet wurde, und das sieht wirklich so aus, dann könnte man das Teil in 50%-tiger Salpetersäure kochen, das Silber geht dabei zuverlässig in Lösung. Die entstehenden Einzelteile müssen dann mit Platin eingeschweißt werden, dann sollte der Ring wieder OK sein.

Das setzt natürlich voraus, dass der Rest "sauber" ist und dass das eingesetzte Teil wirklich aus Platin besteht. Wenn nicht, dann ist es wirklich ein Fall für den Staatsanwalt. Aber so was wollen wir ja nicht beschreien.
Tilo
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Tilo

 ·  #19
Ulrich, würdest du da echt dran schweißen, wenn die beiden einzelringe zusammengelötet wurden mit lot mit unbekanntem schmelzbereich?
nicht daß das dann bei der überhitzung frißt

also das mit dem ätzen ist schon gut, aber danach würde ich löten mit platinlot, sollte bei dem massiven ring ausreichend stabil sein
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #20
Das eingesetzte Teil könnte schon aus Platin sein und sieht für sich genommen ja ganz ordentlich aus. Wahrscheinlich ist nur das falsche Lot verwendet worden.
Der nächste Goldschmied mit besseren Kenntnissen und Möglichkeiten, hat dann schon nicht mehr so viel Arbeit weil nach dem entfernen des Lotes er schon das eingearbeitete Teil verwenden kann.

Auch wenn die Arbeit also nicht gut abgeschlossen würde, hat die Staatsanwaltschaft hier gar nichts zu suchen und ein Zivil-Prozess kann auch Kränkungen der Seele nicht heilen.

Ich baue und renoviere seit zwei Jahren und wenn mich fehlerhafte Bauausführung immer kränken würde, wäre ich schon tot.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #21
Hallo Heinrich,

wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)

Zitat
Das setzt natürlich voraus, dass der Rest "sauber" ist und dass das eingesetzte Teil wirklich aus Platin besteht. Wenn nicht, dann ist es wirklich ein Fall für den Staatsanwalt. Aber so was wollen wir ja nicht beschreien.


@Tilo: Wenn Silberlot verwendet wurde, worauf ich tippe, tritt bei der Löttemperatur von etwa 700°C noch keine Diffusion ein. Dazu brauchtes höhere Temperaturen. Schweißen von Platin ziehe ich in jedem Fall dem Löten vor, ich habe massenhaft aufgegangene Lötfugen (mit Platinlot gelötet) erlebt. Wem wäre geholfen, wenn der eine Mangel durch einen anderen ersetzt würde?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #22
Tilo
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Tilo

 ·  #23
Ulrich, ich meine die umlaufende lötfuge,mit der die beiden einzelringe verbunden sind
die wird im bereich der beiden von dir favorisierten schweißnähte doch extrem strapaziert
wenn das ein massiver ring mit rille wäre, schweißen ganz klar
es ist aber ein zusammengelöteter doppelring
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #24
Hallo Heinrich,

na ich weiß nicht recht, ob ich das so locker wie Du sehen soll, denn Betrug ist meines Wissens nach auch heute noch ein Straftatbestand und wird laut Strafgesetzbuch unter Mitwirkung der Staatsanwaltschaft "belohnt".

Wenn einem Käufer Messing für Gold angedreht wurde, wäre das wahrscheinlich nicht mit einer Entschuldigung und einem "Ichmachsjawiedergut" erledigt. Es sei denn, der Geschädigte ließe sich darauf ein und brtächte den Vorfall nicht zur Anzeige.

@ Tilo: Der Gedanke ist grundsätzlich schon richtig. Allerdings wird beim (Laser)schweißen viel weniger Wärme in den Werkstoff eingebracht, als beim Löten. Die tatsächliche Beanspruchung der Längsfuge ist viel geringer als man glauben möchte. Schlimm kann es nur dann werden, wenn vorhandenes Platinlot im Einwirkungsbereich des Laserstrahls zusammen mit dem Platingrundstoff aufgeschmolzen wird. Das mag Pt gar nicht. Das Ergebnis ist in einem solchen Fall ein bröckeliges und hartes Zeug. DEshalb sollten derartige Bereiche mit Mittelfuge beidseitig in der Mitte etwas eingeschnitten werden, damit das Lot nicht erhitzt wird. Dann durchschweißen, auffüllen (X-Schweißnaht) und als letztes die mit einem dicken Sägeblatt eingeschnittenen Stellen verschließen.

Nach meinem Dafürhalten ist der Schaden dann dauerhaft beseitigt.
Tilo
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Tilo

 ·  #25
ja, stimmt, ich hatte echt vergessen, daß du das mit dem laser schweißen würdest und nicht mit ner flamme
Tilo
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Tilo

 ·  #26
das eingesetzte stück ist ja nun kein messing, darüber sind wir uns sicher einig
aber wie könnte man überprüfen, ob statt platin z.b. palladium verwendet wurde?
außer der dichte sind doch die eigenschaften recht ähnlich
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #27
Zitat geschrieben von Tilo
das eingesetzte stück ist ja nun kein messing, darüber sind wir uns sicher einig
aber wie könnte man überprüfen, ob statt platin z.b. palladium verwendet wurde?
außer der dichte sind doch die eigenschaften recht ähnlich


Und selbst wenn es so wäre, eine Täuschung oder Betrug wäre es erst, wenn auf der Rechnung Platin steht und tatsächlich Palladium eingesetzt würde.
Das nichts damit zu tun, das es fachlich nicht in Ordnung wäre.

Ulrich schiesst hier mit der Staatsanwaltschaft übers Ziel hinaus, er ist halt sehr temperamentvoll. :-)
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #28
Ach da wäre ich nicht sicher!

Immerhin ist ja der Ring gestempelt und blieb es auch nach der Änderung noch. Die Anwesenheit einer Feingehaltsangabe verpflichtet mich als den Ausführenden schon dazu, in einen Platinring ebensolches Material einzusetzen. Außerdem: Es gibt auch so etwas wie ein Stempelgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen.

Ich kann hier aber durchaus sagen, wie ich das persönlich handhabe: Wenn bei mir ein gestempelter Ring zum Ändern übergeben wird, dann erhält der Kunde von mir auch orginales, dem Stempel entsprechendes Material. Und zwar inclusive des Lotes, wenn ein solches verwendet wird. Alles andere lehne ich ab, ich ziehe meine Kunden nicht über den Tisch!

Was hier gelaufen ist, bezeichne ich mindestens als groben Pfusch und da habe ich auch gar kein Mitleid mit einem armen Fachmann, dem da evtl. das Material durcheinander geraten ist! So viel muss einer sehen, wenn er die Arbeit in der Hand hat. Jedenfalls dann, wenn er keinen Ärger bekommen will. Und alles andere kommt für mich nicht in die Tüte, egal wie fein das Schmirgelpapier war welches verwendet wurde! Und da hab ich auch gar keine Angst, selbst mit den gleichen Maßstäben gemessen zu werden. :-)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #29
Ulrich prüfe es oder glaube mir. Es ist so.

Keiner der der hier schreibenden Goldschmiede würde Platineinsätze mit Silber einlöten. Und keiner würde Palladium in einen Platinring wissentlich einsetzen.

Das ist klar.

Aber nicht alles was Pfusch ist, ist auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft, auch hier nicht. Und das Stempelgesetz bindet den Stempelnden und den Verkäufer nicht jedoch den nachträglichen Pfuscher.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #30
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Aber nicht alles was Pfusch ist, ist auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft, auch hier nicht. Und das Stempelgesetz bindet den Stempelnden und den Verkäufer nicht jedoch den nachträglichen Pfuscher.


Mal ungeachtet dessen, worum es hier eigentlich geht:
Kümmert sich der Staatsanwalt denn um Ordnungswidrigkeiten? Wenn jemand ein 333 Schmuckstück mit 750 stempelt, ist das nach dem Feingehaltsgesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Was ich dabei nicht verstanden habe - wenn dieser jemand das Stück auch noch mit böser Absicht verscherbelt, dann ist das doch auch Betrug, oder? Bei Betrug gelten sicher wieder andere Maßstäbe, da Straftat mit Vorsatz!

Zurück zum Thema:
Die OP gab ihren Ring in dem guten Glauben, beim Fachmann zu sein, an den Juwelier. Dieser reichte den Ring an seinen Fachmann, den Goldschmied weiter. Nach erfolgter Änderung macht die Kundin den Juwelier auf die schwarzen Linien aufmerksam. Also wieder zurück zum Goldschmied. Dieser hübscht die Stelle ein wenig auf und im Geschäft des Juweliers gibt es gratis ein Putztuch dazu!

Bei Platinringen gibt es zwei legitime Wege, diese Änderung durchzuführen. Die erste Wahl ist schweißen mit Art gleichem Material. Hier sieht man nachher nichts und - viel wichtiger - auch nach Gebrauch ändert sich die Stelle nicht - darum erste Wahl. So hätte es bei diesem Ring gemacht werden können (und auch sollen).
Der andere Weg ist von den Kosten günstiger: ein Stück Art gleiches Material wird mit Platinlot in die Schiene eingelötet. Platinlote enthalten jedoch kaum bis gar kein Platin. Das heißt, die Fugen sind sichtbar. Nun kann man den Ring galvanisch behandeln. Er sieht dann auf den ersten Blick "gut" aus. Im Gebrauch trägt sich die Schicht jedoch ab und die Fugen werden wieder sichtbar.

Wie gesagt, beides legitime, fachlich einwandfreie Vorghensweisen. Was in diesem Fall letztlich für Lot verwendet wurde, lässt sich anhand der angelaufenen Fugen nur erahnen ...

Aus Sicht der Kundin ist der Juwelier der Ansprechpartner, die dunklen Fugen sind nicht in Ordnung und stellen einen Mangel da, den der Juwelier auf seine Kosten beheben sollte. Kann er das nicht, halte ich es nach wie vor für ein Unding, dass die Kundin die Kosten für die Behebung des Mangels trägt, in dem sie einen weiteren Juwelier/Goldschmied aufsucht und noch einmal bezahlen muss. 170 Euro sind in Ordnung, wenn sie dafür eine eingehende Beratung und ein fachlich einwandfreies Ergebnis erhalten hätte.

Was hinter den Kulissen zwischen Händler und Handwerker läuft, ist ihre Sache nicht und muss sie keinen Deut kümmern. So sehe ich den Juwelier in der Pflicht, schon aus eigenem Interesse, den Mangel zu beseitigen.
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