Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Aber nicht alles was Pfusch ist, ist auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft, auch hier nicht. Und das Stempelgesetz bindet den Stempelnden und den Verkäufer nicht jedoch den nachträglichen Pfuscher.
Mal ungeachtet dessen, worum es hier eigentlich geht:
Kümmert sich der Staatsanwalt denn um Ordnungswidrigkeiten? Wenn jemand ein 333 Schmuckstück mit 750 stempelt, ist das nach dem Feingehaltsgesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Was ich dabei nicht verstanden habe - wenn dieser jemand das Stück auch noch mit böser Absicht verscherbelt, dann ist das doch auch Betrug, oder? Bei Betrug gelten sicher wieder andere Maßstäbe, da Straftat mit Vorsatz!
Zurück zum Thema:
Die OP gab ihren Ring in dem guten Glauben, beim Fachmann zu sein, an den Juwelier. Dieser reichte den Ring an seinen Fachmann, den Goldschmied weiter. Nach erfolgter Änderung macht die Kundin den Juwelier auf die schwarzen Linien aufmerksam. Also wieder zurück zum Goldschmied. Dieser hübscht die Stelle ein wenig auf und im Geschäft des Juweliers gibt es gratis ein Putztuch dazu!
Bei Platinringen gibt es zwei legitime Wege, diese Änderung durchzuführen. Die erste Wahl ist schweißen mit Art gleichem Material. Hier sieht man nachher nichts und - viel wichtiger - auch nach Gebrauch ändert sich die Stelle nicht - darum erste Wahl. So hätte es bei diesem Ring gemacht werden können (und auch sollen).
Der andere Weg ist von den Kosten günstiger: ein Stück Art gleiches Material wird mit Platinlot in die Schiene eingelötet. Platinlote enthalten jedoch kaum bis gar kein Platin. Das heißt, die Fugen sind sichtbar. Nun kann man den Ring galvanisch behandeln. Er sieht dann auf den ersten Blick "gut" aus. Im Gebrauch trägt sich die Schicht jedoch ab und die Fugen werden wieder sichtbar.
Wie gesagt, beides legitime, fachlich einwandfreie Vorghensweisen. Was in diesem Fall letztlich für Lot verwendet wurde, lässt sich anhand der angelaufenen Fugen nur erahnen ...
Aus Sicht der Kundin ist der Juwelier der Ansprechpartner, die dunklen Fugen sind nicht in Ordnung und stellen einen Mangel da, den der Juwelier auf seine Kosten beheben sollte. Kann er das nicht, halte ich es nach wie vor für ein Unding, dass die Kundin die Kosten für die Behebung des Mangels trägt, in dem sie einen weiteren Juwelier/Goldschmied aufsucht und noch einmal bezahlen muss. 170 Euro sind in Ordnung, wenn sie dafür eine eingehende Beratung und ein fachlich einwandfreies Ergebnis erhalten hätte.
Was hinter den Kulissen zwischen Händler und Handwerker läuft, ist ihre Sache nicht und muss sie keinen Deut kümmern. So sehe ich den Juwelier in der Pflicht, schon aus eigenem Interesse, den Mangel zu beseitigen.