ok, ein wenig riecht die sache natürlich:
wenn das eigentlich auf rechnung einer nachlaßverwaltung verkauft werden soll, könnte das als gewerblich bezeichnet werden
und dann ist es essig mit versandrisiko auf käufer:
bzw, die uhr ist bei dhl auch für 12 euro versandkosten kein bischen versichert, weil über 500 euro
da müßte wenigstens DWL für um 20 euro benutzt werden
wie hat der uhrmacher denn die 750 "festgestellt"?
normalerweise gibts einen stempel, den kann jeder lesen (und fotografieren)
dann die 15gr fürs werk(und was ist mit dem glasgewicht?)
hier war unwidersprochen 20g für werk und glas geschätzt worden
und außerdem, wenn die uhr schon mal beim uhrmacher war, hätte der doch fix das werk rausnehmen können zum genauen wiegen, das ist doch keine bschädigung
im auktionstext wird bzgl. des werkgewichts wahlweise von einigen juwelieren oder von einem uhrmacher geschrieben
nun mal angenommen, der bekannte rs-digger oder so als profiankäufer ersteigert die sache, der läßt sich erfahrungsgemäß nicht bzgl. des gewichts veralbern, der stellt nachforderungen, wenn das gewicht vom auktionstext abweicht
aber ihr seid ja selber anwälte, da seht ihr das wohl entspannt?
ich denke, daß die uhr bei dem sehr ambitionierten startpreis und ohne stempelzusage und/oder-foto
und der schwammigen gewichtsaussage nur an einen ios-freak gehen wird
goldaufkäufer würden sich sinnvollerweise zurückhalten
von ner anwaltskanzlei hätte ich mir mehr professionalität und seriösität erwartet
ach und zu guter letzt: sind bei ebay verlinkungen nicht komplett verboten?
das könnte zur löschung seitens ebay führen, die sind da echt komisch drauf
edith hat den dümmsten schreibfehler korrigiert