Guten Tag,
ich habe eine moralische und eine rechtliche Frage.
Angenommen ein Kunde möchte auf einem Werkstück seine Initialen graviert haben.
Wie geht ihr damit um, wenn die Initialen des Kundennamens folgende Zusammenstellungen ergben:
SS,
AH,
HJ,
KZ
Meines Wissens dürfen diese Konstellationen nicht auf Autoschilder zu finden sein. Es ist rechtlich Verboten.
Meine Frage:
1) Wie geht ihr persönlich mit solchen Aufträgen um? Lehnt ihr sie ab oder ist es euch egal und setzt sie um?
2) Wie sieht die Rechtslage aus? Ist es verboten solche Kombinationen auf Schmuckstücke zu gravieren?
Falls ja, gibt es noch weitere Kombinationen als die genannten die verboten sind?
Freundlichen Gruß
Frank M.
ich habe eine moralische und eine rechtliche Frage.
Angenommen ein Kunde möchte auf einem Werkstück seine Initialen graviert haben.
Wie geht ihr damit um, wenn die Initialen des Kundennamens folgende Zusammenstellungen ergben:
SS,
AH,
HJ,
KZ
Meines Wissens dürfen diese Konstellationen nicht auf Autoschilder zu finden sein. Es ist rechtlich Verboten.
Meine Frage:
1) Wie geht ihr persönlich mit solchen Aufträgen um? Lehnt ihr sie ab oder ist es euch egal und setzt sie um?
2) Wie sieht die Rechtslage aus? Ist es verboten solche Kombinationen auf Schmuckstücke zu gravieren?
Falls ja, gibt es noch weitere Kombinationen als die genannten die verboten sind?
Freundlichen Gruß
Frank M.