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Gold-Armband, bitte Schätzung abgeben

 
blitzrocky
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blitzrocky

 ·  #1
Ich habe von meiner Mutter einiges an Schmuck geerbt. Da dieser auch in den gesamten Nachlass einfließt, benötige ich einen Wert, um meine Geschwister entsprechend auszahlen zu können. Vielen Dank im Voraus.

Gold-Armband
19 cm lang
3,3 cm breit
92 gr schwer
585 Gold

Alter ca. 50 Jahre.
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Tilo
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Tilo

 ·  #2
eigentlich wäre der auszahlungsbetrag für die anderen erben für die meisten schmucksachen, wie z.b. das Armband hier,am goldwert festzumachen
außer es sind wirklich teure steine drin oder ausgesprochen tolle verarbeitung
muß man die anderen sachen noch sehn
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #3
Zitat geschrieben von blitzrocky
...585 Gold

Hallo blitzrocky, willkommen im Forum!
Bis Du sicher mit Deiner 585 Gold Angabe? Der Stempel sagt was anderes. Hast Du es schon prüfen lassen (z. B. bei einem Goldschmied)?

Falls es 585 ist, beläuft sich der Alt-Goldwert auf ca. 920,00 Euro.
Wenn es hingegen 750 ist, dann hätte es ca. einen Altgoldwert von 1.200,00 Euro.
Natürlich nur, sofern die Gewichtsangabe stimmt. Falls sich ein Liebhaber dafür findet, kann man auch ein wenig mehr erhalten. Es ist nur gerade nicht so wirklich in Mode...
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
Tilo
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Tilo

 ·  #5
ich denke nachwievor, daß es echt (750) ist
aber ein säuretest bringt mehr sicherheit als schätzungen anhand von fotos
blitzrocky
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blitzrocky

 ·  #6
Zitat geschrieben von MaSa
Zitat geschrieben von blitzrocky
...585 Gold

Hallo blitzrocky, willkommen im Forum!
Bis Du sicher mit Deiner 585 Gold Angabe? Der Stempel sagt was anderes. Hast Du es schon prüfen lassen (z. B. bei einem Goldschmied)?

Falls es 585 ist, beläuft sich der Alt-Goldwert auf ca. 920,00 Euro.
Wenn es hingegen 750 ist, dann hätte es ca. einen Altgoldwert von 1.200,00 Euro.
Natürlich nur, sofern die Gewichtsangabe stimmt. Falls sich ein Liebhaber dafür findet, kann man auch ein wenig mehr erhalten. Es ist nur gerade nicht so wirklich in Mode...



Stimmt, bei dem Stempel habe ich vertan. Ich konnte es jetzt erst im Nachhinein auf dem vergrößerten Foto richtig erkennen :D . Aber eine Frage habe ich noch dazu: Wenn man im Internet auf 5 verschiedenen Goldpreis-Rechnern nur den Gramm-Wert eingibt, erhält man 5 verschiedene Goldwerte. Zwischen den 1.200 Euro, die hier genannt wurden und 1.800 Euro liegen die Berechnungen. Wie kommt das? Ich gehe morgen zu einem Juwelier, um mal alle Stücke schätzen zu lassen. Vielen Dank!
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
Tilo
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Tilo

 ·  #8
der mit 1800 verdient eigentlich nicht wirklich was dran
kann dann eigentlich nur eine scheideanstalt selbst so viel bieten
oder es wird nach anlieferung mit abenteuerluichen begründungen doch ein (etwas?) geringerer preis ausgezahlt
die 1200 sollten halt im stationären handel erreichbar sein, was du mit "schätzungen" beim juwelier erreichen willst, erschließt sich mir nicht ganz
vielleicht sagt er dir einen wiederbeschaffungswert von 5000 euro für 50 euro schätzgebühren, und was hast du dann gekonnt?, mehr geld bekommst du fürs gebrauchte trotzdem nicht
doch, der auszahlungsbetrag an die anderen erben wird ungleich höher als bei Marios angabe ;-)
blitzrocky
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blitzrocky

 ·  #9
Zitat geschrieben von Tilo
der mit 1800 verdient eigentlich nicht wirklich was dran
kann dann eigentlich nur eine scheideanstalt selbst so viel bieten
oder es wird nach anlieferung mit abenteuerluichen begründungen doch ein (etwas?) geringerer preis ausgezahlt
die 1200 sollten halt im stationären handel erreichbar sein, was du mit "schätzungen" beim juwelier erreichen willst, erschließt sich mir nicht ganz
vielleicht sagt er dir einen wiederbeschaffungswert von 5000 euro für 50 euro schätzgebühren, und was hast du dann gekonnt?, mehr geld bekommst du fürs gebrauchte trotzdem nicht
doch, der auszahlungsbetrag an die anderen erben wird ungleich höher als bei Marios angabe ;-)


...ich dachte nur, ich muss sowieso zum Juwelier gehen. Ich weiß halt nicht, ob meine Geschwister eine Bewertung im Internet anerkennen -- nichts gegen euch, ich glaube euch schon und bin auch dankbar für jeden Tipp. Ich will ja gar nicht den Schmuck verkaufen oder so, dafür ist für mich der ideelle Wert viel zu hoch. Und die Frage nach den anderen Werten war halt nur noch einmal zum besseren Verständnis. Vielen Dank nochmals für die Vielzahl an Antworten!
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
In solchen Fällen habe ich unter den Erben auch schon mal Teilungsvorschläge gemacht wenn vorab Wünsche geäussert worden sind oder eine interne Versteigerung gemacht. Das ist innerhalb der Erbengemeinschaft eine feine Sache, weil ja der Erlös auch wieder unter den Erben verteilt wird.
Tilo
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Tilo

 ·  #11
deine miterben dürfen sich sich sehr fair behandelt fühlen, wenn du sie auf basis des höchstergooglten internetankaufspreises auszahlst, ehrlich
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