das scheint noch interessant zu werden und wohl nicht so erfreulich für den angeklagten, wenn ich die bisherigen äußerungen der richterin sehe
die werbung war ja nun wirklich sehr dreist, wenn er ankauf ohne abschläge versprach und nur die hälfte des marktwerts bezahlte, wobei in dem artikel nicht ansatzweise erkennbar ist, was mit marktpreis gemeint ist: der wert bei der scheideanstalt nach abzug der scheidekosten oder vielmehr der mittelwert der goldankaufsstellen, die sowieso schon mit gewissen abschlägen ankaufen
wobei dieser "marktwert" ja sehr schwer ermittelbar ist, die spanne geht ja von den ge vau ges dieses landes mit vielleicht 25...30% des scheideanstaltsankaufswerts bis zu gerade mal knapp 10% unter scheideanstaltspreis bei manchen hochpreisankäufern
aber die richterin wirds schon richten