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Gold allgemein

 
hawin59
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hawin59

 ·  #1
Vorab,ich bin kein Schmuck oder Goldprofi,mich beschäftigt aber sehr eine Frage auf die ich zwangsläufig gestoßen bin.Kann mir Jemand erklären wie der Ankauf /Verkauf von Gold (Feingold in Legierung) nach dem Ankauf durch Juweliere,Händler,Onlinekäufer etc. passiert?Warum frage ich das ...?? Ich beschäftige mich seit einigen Tagen mit Preisen/Prüfungen und dem System - Gold zu Geld, was ja derzeit in D relativ stark,auch von anerkannten Juwelier Ketten (Vögele) praktiziert wird.Bin dabei darauf gestoßen,das ich egal wo und bei wem (auch Scheideanstalt) immer von dem s.g.Preis pro Gramm in Legierung spricht.Soweit so gut, das habe selbst ich verstanden.Nur wie geht es dann mit dem von Ankäufern gekauften "Altschmuck" weiter? wo liegt da,bleiben wir bei dem Besispiel der Juwelier Kette der mögliche Gewinn? Ich habe mich da gestützt auf die Info der Seite von der Scheideanstalt (ESG) Um ein Beispiel zu benennen,ich habe die Möglichkeit mehrere 100 Gramm 585 Gold pro Monat in Legierung zu einem Preis von brutto 15€ anzukaufen,genau das ist der Preis den ich in der Regel bei jedem Ankäufer in D bekomme, jetzt gehe ich davon aus das ein Händler auch ein Geschäft machen will,bloß wie ? - das ist die Frage die ich mir derzeit nicht beantworten kann,und da es hier ja keine dummen Fragen gibt, hoffe ich und bin ganz gespannt darauf was ich für Antworten bekomme....
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #2
Dazu gibt es im Forum einen Leitfaden.
Da werden eigentlich alle Fragen beantwortet.

journal/beitraege/2009/1257347373.html

Ist ESG eine Scheideanstallt ?

Natürlich bekommt man bei einer richtigen Scheideanstallt den Ankaufskurswert, nur gering unter dem Börsenwert.
Der ist aber immer in Feingold gerechnet.
Und dann fallen die Scheidekosten an.

Das 585er wird kaum einer der üblichen Verdächtigen für 15,-€ per Gramm ankaufen. Das steht nur so in der Werbung.

Edit:
Ja tatsächlich,ESG scheint eine eigene Scheidung zu betreiben.
Wenn ich mir den aktuellen Ankaufskurs ansehe, liegt der bei 12,60€ das ist auch realistisch.
Tilo
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Tilo

 ·  #3
oder meint hawin brutto incl. mwst?
dann wäre das ja ziemlich genau der materialwert abzgl. scheidekosten

oder die 15euro netto, aber aufs enthaltene feingold bezogen?

naja schon irgendwie komisch, hier vögele reinzubringen, der laut seiner allgegenwärtigen werbung mit 13E/gr fein in legierung nur 7,60E/gr 585 bezahlt, ist doch dann offensichtlich, worin dessen gewinn besteht
hawin59
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hawin59

 ·  #4
vielleicht sollte ich es nochmal konkretisieren.Ich habe für eine Goldkette mit einem Gewicht von knapp 30 Gramm 585 Feinngold in Legierung einen Bruttoankaufspreis von 450 € erhalten, von genannten Juwelier, was 15 € pro Gramm entspricht. Dieses kann macn auch unter dem Lhttp://www.scheideanstalt.de/ink nachrechnen.Nur das die mit netto rechnen und dann ebne p´lus MwSt. Paßt ja auch alles.Was ich wissen will ist, wie kann es für mich mit wem wirtschaftlich werden,wenn ich als Laie einem Juwelier oder anderem, Gold in dieser Qualität anbiete, und ich selber muss die genannten 15 € zahlen,also ich übernehme die "Rolle" des Juweliers -- nur der macht das doc auch nicht nur zum Spaß ...... alos was macht der Juweiler,mit wem das es auch für Ihn ein Geschäft wird??
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #5
Wenn du 15,-€ fürs Gramm 585 bezahlst, kann das zum derzeitigen Kurs nicht wirtschaftlich sein.
Da hilft nur sammeln und auf höhere Kurse hoffen.

War das Gesamtgewicht der Kette 30g oder Feingoldgehalt ?
Dann macht das Sinn. Wenn du für das Gramm Fein 15,-€ bekommst, liegt der Gewinn auf der Hand.
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #6
Ach ja, hast du das auch schon mal gelesen, wenn du mit Gold handeln willst?

Zitat
Altgold und Gewerbeordnung

Der An- und Verkauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe stellt gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c der Gewerbeordnung (GewO) ein überwachungsbedürftiges Gewerbe dar. Dies bedeutet, dass die Behörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen hat. Zu diesem Zweck muss der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen (§ 38 Abs. 1 S. 2 GewO). Stellt sich bei der Überprüfung des Gewerbetreibenden heraus, dass dieser unzuverlässig ist, ist das Gewerbe gemäß § 35 GewO zu untersagen.

Altgold und Reisegewerbe

Das Feilbieten und der Ankauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen im Reisegewerbe ist gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a GewO verboten; zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ihren Bereich Ausnahmen vom Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a GewO mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren zulassen, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben (§ 56 Abs. 2 S. 3 GewO).

Altgold und Buchführungspflicht

Die Gebrauchtwarenhändler unterliegen derzeit grundsätzlich noch den landesrechtlichen Buchführungspflichten des § 3 Gewerbeverordnung (GewV). Das Geschäftsbuch muss auch Angaben über den Verkäufer oder Auftraggeber (einschließlich Legitimationspapier, falls persönlich nicht bekannt) enthalten. Soweit bekannt, gibt es entsprechende Buchführungspflichten für den Gebrauchtwarenhandel in anderen Ländern nicht (mehr). Auch die bayerische Regelung soll im Zuge einer Novellierung der Gewerbeverordnung aufgehoben werden.
Tilo
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Tilo

 ·  #7
hat die kette nun 30gr oder 51,3 gr gewogen?

wenn, 30, dann muß der ankaufspreis ein versehen gewesen sein
wenn 51,3 sollte doch in verbindung mit deinem link alles klar sein, und das hat nichts mit mehrwertsteuer zu tun




wo sollen denn die mengen 585er herkommen?
hawin59
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hawin59

 ·  #8
vielleicht habe ich auch einen Denkfehler .............??


Bankankaufspreis 25,34 Euro/g Gilt für bankhandelsfähige Goldbarren und Goldmünzen pro Gramm Feingold-Inhalt
Granulat-Ankaufspreis 24,58 Euro/g Gilt für original verpacktes Industriefeingoldgranulat.
Schmelz-Ankaufspreis 21,54 Euro/g Gilt für in Schmuck und Zahngold enthaltenes Feingold alle Analyse- und Scheidekosten sind hier bereits abgezogen

in meinem Beispiel ging es um ein Schmuckstück mit einem Anteil von 30 Gramm Feingold in Legierung.Aus obiger Tabelle ergibt sich tagesaktuell ein Ankaufspreis von 12,60 netto, zzgl. Steuer sind 15€ OK? ich will wissen wie,mit wem und unter welchen Voraussetungen komme ich dahin,das ich der ESG das Gold anbieten kann für 21,54 €?? weil sich mir zwangsläufig die Frage auf tut ... Warum kaufen Juweliere, Händler,etc.zum Preis von 15 € an??? wenn es nach deiner Aussage ein minus Geschäft ist .... und,nur zur Info,natürlich habe ich die Rechtsvorschriften gelesen.Aber auch das ist kein Zauberwerk.
Tilo
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Tilo

 ·  #9
äh, ja, da war ich zu langsam

Patrik, pah, paragrafen und vorschriften, da wird sich doch so ein amateurgoldhändler nicht von beeinflussen lassen
Tilo
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Tilo

 ·  #10
hawin, dir wurden jetzt von 2 personen immer wieder die fehler deiner milchmädchenrechnung dargelegt

tut mir leid, aber so begriffsstutzig kann man doch echt nicht sein

in anderen foren heißt es
Trollalaaaarm
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #11
Also noch mal ganz Langsam:

In z.B. 100g 585er Gold sind 58,5g Feingold enthalten.
Nur für diese 58, 5g bekommst du die 21,54€ von der ESG.
Die werden allerdings auch noch einen gewissen Prozentsatz Aufarbeitungsverlust abziehen.

Du kaufst 100g 585er für 15€ per Gramm an.
Du Zahlst 1500,-€
Der Feingehalt liegt bei 58,5g.
Dafür bekommst du bei der ESG (21,54€/g) 1260,09€
Plus MwSt, wegen mir.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #12

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