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Wie punziert man Materialkombinationen?

 
Koralle
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Koralle

 ·  #1
Hallo!
Kann mir hier jemand genauer sagen wie man Schmuck stempelt der aus 2 verschiedenen Materialien gefertigt wird? Also z.B. ein Silberring, der noch mit einem goldenem Element verziert werden soll.Oder einfach mit einer goldenen Fassung?Das Gold kann man doch nicht einfach unter den Tisch fallenlassen oder? Hab im Stempelgesetz keine rechte Antwort gefunden. Laut §8 is das ein Sonderfall... :?: grübel...
Danke für eure Antworten :)
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #2
§ 5 Absatz 2 des Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren gibt darauf eine eindeutige Antwort: "Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im ganzen eingeschmolzen wird."

Wenn Du also eine silberne Ringschiene (z. B. 925/000) mit einer goldenen Fassung (z. B. 750/000) verlötest, muss die Angabe des Feingehalts unterbleiben. Du kannst in diesem Fall in der Rechnung detailliert die Feingehalte dokumentieren.
Ist die goldene Fassung jedoch beweglich auf der silbernen Ringschiene angebracht, so kann jedes entsprechend seines Feingehaltes gestempelt werden.
Koralle
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Koralle

 ·  #3
Wie,dann kann so ein Ring gar keinen Stempel kriegen,versteh ich das richtig? :kratz:
tatze-1
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tatze-1

 ·  #4
ja, verstehst du richtig. Im Zweifel nicht stempeln, man ist ja nicht verpflichtet. Wer falsch stempelt, macht sich strafbar (vergleichbar mit Falschgelddrucken).
Tilo
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Tilo

 ·  #5
ja, das "beliebte" stempelgesetz

tatze und Mario

"§ 8 (3)
Bei Ermittlung des Feingehalts bleiben alle von dem zu stempelnden Metall verschiedenen, äußerlich als solche erkennbaren Metalle außer Betracht, welche:
1. zur Verzierung der Ware dienen;
2. zur Herstellung mechanischer Vorrichtungen erforderlich sind;
3. als Verstärkungsvorrichtungen ohne metallische Verbindung sich darstellen."

ich sehe eine (gelb)goldene fassung durchaus als 1. und den gegenstand als silber stempelbar, das gold wird natürlich nicht gestempelt, ist ja nur verzierung
Tilo
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Tilo

 ·  #6
wenn man nun eine nahezu silberfarbene weißgoldfassung einlötet, ist die sache nicht offensichtlich andersartige verzierung und es gilt wieder das mit dem gegenstand im ganzen einschmelzen
tatze-1
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tatze-1

 ·  #7
Darum sagte ich ja, wenn man sich nicht sicher ist, lieber den Stempel in der Schublade lassen und den Schmuck nicht stempeln. Ist man auf jeden Fall auf der sichereren Seite.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #8
Hallo Tilo, für mich ist eine eingelötete Fassung Bestandteil des Stücks, in diesem Fall des Rings. Nach Deiner Argumentation könnte ich zwanzig goldene Fassungen in die Schiene löten und sie blieben lediglich eine Verzierung, also unberücksichtigt.

Es scheint doch, dass es es in der Praxis niemanden kümmert. Ich bin mir sicher, Du hast ebenso wie ich schon die tollsten Stempelkombinationen gesehen.
Darüber hinaus ist mir kein Fall bekannt, wo ein Kunde oder ein Mitbewerber diesbezüglich eine Klage eingereicht hätte. Damit lässt sich auch nicht ableiten, wie ein Richter derartiges bewerten würde.
Bislang verstehe ich den Sinn des Gesetzes (der Gesetze) so, dass der Bürger nicht betrogen werden soll, bzw., dass ihm kein Schaden entsteht. Als Beispiel nenne ich mal den umgekehrten Fall - ich fertige eine zarte 750 Schiene und löte eine fette Silberfassung ein und stempel das Ganze mit 750. In diesem Fall meine ich, würde ich den Kunden schon betuppen, oder? Also - irgendwo sollten die Grenzen sein.

Das ein Verstoß gegen das Gesetz nicht allzu hoch bewertet wird, sehe ich in der Tatsache begründet, dass derjenige sich nicht strafbar macht, sondern eine Ordnungswidrigkeit begeht. Quasi wie "Falsch-Parken" - es gäbe halt ein teures Knöllchen.
Schula
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Schula

 ·  #9
Frohes Neues erstmal! :-)

Also, ich verstehe das so: "unterstempeln" ist erlaubt, "überstempeln" nicht. In dem eingangs erwähnten Beispiel dürfte der Ring also m.E. mit 925/- gestempelt werden, da die Goldfassung ja "nach oben" abweicht.
Die von Mario erwähnte Gesetzesstelle würde ich eher so interpretieren, dass es sich auf niederwertigere Bestandteile bezieht, der Kunde also objektiv betrogen würde.
So wie in dem Beispiel, wo eine dünne Goldschiene mit einer großen Silberfassung belötet werden würde.

Der Kunde, der das Stück aus Koralle's Beispiel ursprünglich kauft, mag ja noch wissen, dass es eine Silberschiene mit Goldfassung ist, aber was ist z.B. im "Second-Hand-Markt"? Bei einer 925er Punzierung ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Gruß,
Kai Schula
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Zitat geschrieben von Schula
Frohes Neues erstmal! :-)

Also, ich verstehe das so: "unterstempeln" ist erlaubt, "überstempeln" nicht. In dem eingangs erwähnten Beispiel dürfte der Ring also m.E. mit 925/- gestempelt werden, da die Goldfassung ja "nach oben" abweicht.
Die von Mario erwähnte Gesetzesstelle würde ich eher so interpretieren, dass es sich auf niederwertigere Bestandteile bezieht, der Kunde also objektiv betrogen würde.

Das würe ich nicht riskieren. Die Materialpreise für Edelmetall sind ja nicht fix und gesetzlich bestimmt nicht berücksichtigt worden.
Wenn ich einen Silberrring mit einer Goldfassung veredeln will und dann auch noch stempeln will, würde ich entweder bei einem massiven Silberring z.B. 935 Silber verwenden und eine dünne Goldfassung auflöten damit nach dem Einschmelzen auch 925 Silberanteile übrig bleiben. Andernfalls kann man auch 800 oder 600 stempeln, oder was noch besser ist, die Goldfassung verschrauben. So eine Goldschraube ist schnell gemacht und man ist alle Sorgen los.
Zitat geschrieben von Schula

So wie in dem Beispiel, wo eine dünne Goldschiene mit einer großen Silberfassung belötet werden würde.

Der Kunde, der das Stück aus Koralle's Beispiel ursprünglich kauft, mag ja noch wissen, dass es eine Silberschiene mit Goldfassung ist, aber was ist z.B. im "Second-Hand-Markt"? Bei einer 925er Punzierung ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Gruß,
Kai Schula


Das Problem ist das ds "Wissen" des Kunden im Gesetztetext nirgends vorkommt und damit auch nicht exculpiert.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #11
Zitat geschrieben von Schula
Bei einer 925er Punzierung ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Hallo Kai - auf welcher sicheren Seite bist Du dann? So, wie Du es schreibst, setzt Du den 925 Stempel mit einer Silberlegierung gleich - also 925=Silber. Das ist jedoch nirgendwo festgeschrieben. Schließlich bin ich frei in der Wahl des Feingehalts und kann demzufolge auch eine 925 Gold-, Platin- oder was auch immerlegierung verwenden.
Wenn du nach der momentan gegebenen "Werthaltigkeit" gehst, bist Du ganz sicher nicht auf der sicheren Seite ;-) - lass mal irgend jemanden eine technologisch wichtige Erfindung machen, die Unmengen an Silber benötigt. Es gab, wenn auch laaange her, eine Zeit in der Silber wertvoller war als Gold.

Und noch etwas: wie hier schon oft erlebt, suchen die Kunden auch bestimmte Materialeigenschaften, wie z. B. der Härte im Trauringbereich. Wenn ich nun einen Trauring aus 999 Platin anfertige und ihn mit 800 stempel, dann wäre das nach Deiner Auffassung in Ordnung, jedenfalls interpretierst Du das Gesetz so. Für den Kunden, der gehört hat, dass 800 eine Verbindung zu wiederstandsfähigen Platin-Iridium Legierungen hat, kann das aber eine böse Überraschung werden...
Koralle
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Koralle

 ·  #12
Hallo Leute!
Das sind ja die unterschiedlichsten Meinungen zum Thema. Ich hab beim googeln aber noch etwas gefunden.Schaut doch mal unter goldschmiedelexikon.de bei Stempelgesetz. Da steht unter:Keinen Feingehaltsstempel dürfen streng nach dem Stempelgesetz erhalten: Kombinationsschmuck...ABER...Man könnte auch die beiden Komponenten in ihrem Feingehalt stempeln-sofern die Grösse der Teile dies zulässt. Guckt euch das mal an. LG
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #13
Zitat geschrieben von Koralle
Man könnte auch die beiden Komponenten in ihrem Feingehalt stempeln-sofern die Grösse der Teile dies zulässt.

Meiner Meinung nach nicht. Die Gründe habe ich oben angeführt. Materialgemische (unterschiedliche Feingehalte), die fest miteinander verbunden (verlötet, verschweißt) sind, sollte/darf man nicht mit einer oder mehreren Feingehaltsangabe/n versehen.
Letztes Beispiel von mir: eine Ringschiene, eine Hälfte aus 750 Gelbgold, die andere Hälfte aus 900 Gelbgold, beide miteinander verschweißt...
Schula
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Schula

 ·  #14
@ Mario: ich glaube kaum, dass Silber irgendwann teurer als Gold werden wird, aber das ist Spekulation.
Aber Deine Argumentation kann ich schon nachvollziehen.
Wobei ich jedoch das mit dem 925er Stempel für etwas anderes als Silber für etwas weit hergeholt halte.
925 ist einfach "DAS" Synonym für Silber.
Demnach müsste dann ja jedes Stück noch zusätzlich mit "Sterling" oder "Silber" oder sonstwie ein-eindeutig gestempelt sein, was nun doch etwas weit führen würde.

Aber jetzt BTT! Ich fasse mal zusammen: lieber gar kein Stemel anstatt eines falschen. Das ist dann die vollkommen sichere Lösung.

Gruß,
Kai Schula
Koralle
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Koralle

 ·  #15
Hallo MaSa!
Was soll das für ein Beispiel sein ?Solch einen Ring fertigt sicher niemand.Die beiden Materialien wären ja kaum zu unterscheiden. Im Übrigen steht bei goldschmiedelexikon.de auch folgendes:Waren die aus gleichartigen Legierungen unterschiedlichen Feingehaltes bestehen,werden mit dem niedrigerem Feingehalt gestempelt.Also bei deinem komischen Ring mit 750 ne?
Das steht da halt hab ich mir ja nicht aus den Fingern gesaugt!
Ich versuche das aus der Sicht des Kunden zu sehen. Der Feingehaltsstempel ist nunmal das erste woran er den Wert des Schmuckstückes erkennen kann.Oder nicht?
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