Zitat geschrieben von stefan
nun zur ersten frage:
die angaben habe ich aus dem fachbuch der redaktion ujs "technisch- wissenschaftlichen grundlagen des goldschmiedens" band 2 s. 154
ich habe nicht die aktuelle Ausgabe, die die UJS ganz neu vertreibt, sondern die vorherige (das mit dem blauen Einband) bzw. noch das Blätterwerk (das Ursprungsskript für die Trilogie) aus meiner Lehrzeit, was noch einen dicken Leitzordner füllt (zum Ende meiner Goldschmiedeschulzeit kam gerade der 1. Band bei der UJS raus). Wie dem auch sei. Ich hab grad mal nachgeblättert, da steht drin in dem blauen Buch auf S. 149 zur Gültigkeit des Gesetzes
Zitat
[...] und verabschiedete das bis heute für Deutschland gültige Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren, im allgemeinen Sprachgebrauch Stempelgesetz genannt. Obwohl es seit seiner Entstehung mehrmals verbessert und ergänzt wurde, sind seine Tage gezählt, da eine europaweit gültige Richtlinie unmittelbar vor dem Inkrafttreten steht.
das war 1999, als dieses Buch herauskam und 1997 oder so (müßte ich nachsehen), als wir in der Schule das Stempelgesetz behandelt haben. Weiter steht dann auf S. 151f (das dürfte das sein, worauf sich Stefan bezieht in seinem Buch (das aktuellste? ) auf S. 154) unter der Überschrift "Künftige EG-Regelung" :
Zitat
Seit Jahren liegt der endgültige Vorschlag für eine EG-Richtlinie dem Ministerrat der europäischen Union und den gesetzgebenden Institutionen ihrer Mitgliedsstaaten zur Verabschiedung vor. Sie soll die Stempelung von Edelmetallwaren europaweit vereinheitlichen, was in Anbetracht der großen Unterschiede bei den einzelnen nationalen Regeln sicher vor allem für ein Exportland wie Deutschland durchaus wünschenswert scheint. Obwohl die vorgesehenen Übergangsfristen schon abgelaufen sind (Anwendung schon ab 1.1.1995, Stempelung nach alten Vorschriften höchstens bis 1.1.1998), verzögert sich das Inkrafttreten der Richtlinie bislang. Zu groß sind die unterschiedlichen internationalen Interessen; viele Länder möchten möglichst viele ihrer bisherigen Vorschriften EG-weit verwirklicht sehen, um sich weniger umstellen zu müssen.
Man möge mich korrigieren, aber solang die Richtlinie nicht beschlossen wurde von Brüssel, solang ist das nur ein Stück Papier, was in der Schublade vor sich hingammelt und vor seinem Beschluß up to date gebracht werden muß mit den Übergangsfristen. Und somit ist bis dahin das nach dem Wunschtraum der Entwerfer der Richtlinie eigentlich schon lang ungültige Stempelgesetz immer noch gültig. Ist doch so, ein Gesetz gilt so lange, bis es von einem anderen Gesetz mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt aufgehoben wurde. Oder nicht?