Mario, Du hast schon immer einen Hang zum Wahnsinn gehabt, oder? Sieht toll aus der Schmetterling. Klar, sowas macht man in 80 Stunden. Üblicherweise sieht die Prüfungsordnung nur 32 Stunden vor.
Philo, deswegen gibts eigentlich überbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen, die ein Lehrling als Prüfungsvoraussetzung wahrnehmen muß, um eben die betrieblichen Mängel ansatzweise auszugleichen.
Guß schrubben ist ein Fall für den Lehrlingswart! Denn es gibt einen Ausbildungsrahmenplan, der MUSS eingehalten werden. Und da steht viel mehr drin als feilen und versäubern.
Und die Löcher im Kittel hab ich eh schon (sieht aus wie ein schweizer Käse
)