Guten Tag,
für die Eröffnung eines Schmuckgeschäfts, werde ich einige Schmuckstücke ausstellen und nicht verkaufen. Entsprechend werden diese als Anlagengüter geführen (kein GWG). Welche Nutzungdauer ist für die Ermittlung der AfA anzusetzen?
Danke
für die Eröffnung eines Schmuckgeschäfts, werde ich einige Schmuckstücke ausstellen und nicht verkaufen. Entsprechend werden diese als Anlagengüter geführen (kein GWG). Welche Nutzungdauer ist für die Ermittlung der AfA anzusetzen?
Danke