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Ehrlicher Finder!

 
Goldie
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Dabei seit: 01 / 2005

Goldie

 ·  #1
Zitat geschrieben von FAZ

Man gibt Schmuck in Millionenhöhe zurück.
(...)


Hier gehts zum gesamten Beitrag:

Er dachte es sei nur Modeschmuck. Ob er den Schmuck auch zurück gegeben hätte wenn er gewußt hätte, dass die Juwelen echt sind?

lg
Sapphire
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Dabei seit: 02 / 2005

Sapphire

 ·  #2
Mich wüprde interessieren ob diese Familie auch wirklich Finderlohn bezahlt und wieviel!? :mrgreen:
Oliver Holz
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Beiträge: 46
Dabei seit: 03 / 2006

Oliver Holz

 ·  #3
In Deutschland wäre das klar geregelt. ;) Man studiere §971 BGB

Zitat
§ 971

Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht
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