Folgende Voraussetzung: man versteht unter Gravur im Schmuckbereich das Einbringen von Vertiefungen in eine Oberfläche mit dem Aspekt einer formalen Gestaltung.
Dann würden die folgenden "Gravur"-Arten dazu gehören:
1) freihändig geführte Schneide
- a) Flachstich
- b) Reliefgravur
- c) Federstich
ist
nicht reproduktiv
2) maschinell und handgeführte Schneide
- a) Guillochieren
ist reproduktiv
3) Computer gestützt
- a) Lasergravur(en) (Material wird verdampft)
- b) fräsen (Fräskopf schneidet Material)
- c) schneiden mittels Schneiden (z. B. wie
diese)
ist reproduktiv
4) maschinell von Hand geführt - die typischen "Gravurmaschinen" im Schmuckbereich mit Schablonen (eher eine Umformung des Materials)
- a) mit Diamant (nur teilweises Schneiden, eher ein Schaben und Verdrängen des Materials)
- b) mit Hartmetall (nur teilweises Schneiden, eher ein Schaben und Verdrängen des Materials)
- c) fräsen (Fräskopf scheidet Material)
ist reproduktiv
5) Chemisch
- a) ätzen
kann reproduktiv sein
6) Funkenerodieren (EDM, dürfte direkt im Schmuckbereich kaum zur Anwendung gelangen, wahrscheinlich aber im Uhrenbereich)
ist reproduktiv
7) freihändig geführter Fräser
ist nicht reproduktiv
acht) Fräskopf an feststehender, umlaufender Welle, Werkstück freihändig geführt (z. B. Edelsteingravur)
ist nicht reproduktiv
9) Meißeln
ist nicht reproduktiv
Habe ich was vergessen? Bitte ergänzen!
Für Perlmutt geeignet sind davon (- mehr oder weniger -)
1), 2), 3), 4c), 7) und acht)