Schmuck bewerten & schätzen
Sie befinden sich im Benutzerbereich unseres Forums.

Koralle oder nicht? Import erlaubt?

 
angel11
Benutzer
Avatar
Beiträge: 2
Dabei seit: 08 / 2009

angel11

 ·  #1
Liebe Experten,

ich betreibe einen kleinen Internetshop und verkaufe Steinschmuck verarbeitet mit Silber.

Jetzt wollte ich mein Angebot erweitern und habe aus Singapur und Malaysia Muschel- und Korallenschmuck gekauft.

Die Stücke sind sehr schön, doch langsam kommen mir Zweifel:

1) Was habe ich da wirklich gekauft?
2) Darf ich diese Korallen und Muscheln überhaupt importieren?

Ich will natürlich meine Kunden nicht betrügen und mich nicht strafbar machen. Bisher habe ich Gott-sei-dank nur Probestücke bestellt.

Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen und mir anhand der beigefügten Bilder sagen, ob die Korallen und Muscheln echt sind?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

Vielen Dank schon mal

angel11
Anhänge an diesem Beitrag
fe14_1_bo.jpg
Titel: fe14_1_bo.jpg
IMG_0806.jpg
Titel: IMG_0806.jpg
239633399_tp.jpg
Titel: 239633399_tp.jpg
fe14_1_bo.jpg
Titel: fe14_1_bo.jpg
Schula
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 1741
Dabei seit: 01 / 2009

Schula

 ·  #2
Hallo und herzlich willkommen!

Also, zu den Muscheln kann ich nichts sagen, es mag sein, dass es dort Arten gibt, die unter Naturschutz stehen, nur ülicherweise nimmt man ja wohl Muscheln, wo niemand mehr "drinnen wohnt" ;-) .
Die Koralle sieht mir nach gepresster Schaumkoralle aus, also absolut nicht Besonderes und ganz sicher nicht von einem Importverbot betroffen.

Aber vielleicht kann da noch jemad anderes mehr zu sagen.

Viele Grüße,
Kai Schula
Tilo
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 29795
Dabei seit: 09 / 2006

Tilo

 ·  #3
wobei schaumkoralle auch noch beschönigend/falsch ist

richtig ist eher korallwurzel, bzw als wurzelkoralle verkauft, meist gewachst oder so

zu den anderen kann ich leider nichts konstruktives beitragen
angel11
Benutzer
Avatar
Beiträge: 2
Dabei seit: 08 / 2009

angel11

 ·  #4
Lieber Kai, Lieber Tilo,

erstmal danke für eure Einschätzung - dass hilft mir schon mal sehr weiter und nimmt mir erstmal mein schlechtes Gewissen.

Offensichtlich habe ich also doch nicht gegen irgend eine Artenschutzbestimmung verstoßen und mich nicht strafbar gemacht.

Jetzt kann ich meinen Kunden auch ehrlichere Angaben machen .

Glaubt Ihr, dass Zeug ist das wert, was ich dafür gegeben habe?

Über weitere Infos würde ich mich aber freuen!

Danke an alle, die sich die Mühe machen, mir zu helfen!!!
Guestuser
 
Avatar
 

Guestuser

 ·  #5
Viele Muscheln stehen unter Artenschutz...auch wenn keiner mehr drin "wohnt" oder aber die Bewohner unerlaubterweise entfernt wurden...!
Ich würde mich mal bezüglich dem Washingtoner Artenschutzabkommen informieren bzw vielleicht findest Du was auf der webseite:
http://www.cites.org/
Müsstest wahrscheinlich genau wissen, um was für Muscheln es sich konkret handelt..!?

Grüße Nora
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 33943
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #6
Edelstein
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 1583
Dabei seit: 07 / 2008

Edelstein

 ·  #7
Bei Muscheln ist die Gefahr, an eine geschützte Art zu gelangen, ziemlich hoch.
Auskunft darüber kann der Zoll geben, am besten eine Zollstelle an einem großen Flughafen. Dort gibt es oft sogar Bildkataloge, wo man die geschützten Arten genau ersehen kann.
SEAP
Benutzer
Avatar
Beiträge: 7
Dabei seit: 02 / 2007

SEAP

 ·  #8
Artenschutzrechtliche Bedingungen:

Wenn es sich um Teile und Erzeugnisse einer Art aus den CITES Anhängen handelt, muss bei der Einfuhr zusätzlich das gültige Original-CITES-Zertifikat (CITES Ausfuhrbewilligung resp. Wiederausfuhrbescheinigung) vorgelegt werden. Dieses wird von der zuständigen Behörde (CITES-Vollzugsbehörde) des Herkunfts-/Ursprungslandes ausgestellt.

Die am häufigsten gehandelten CITES-Arten sind:
•Sämtliche Steinkorallen, Blaue Korallen und Schwarze Korallen und alle daraus gefertigten Produkte wie z. B. Schmuck, sind in den CITES Anhängen. Dies gilt auch für Bruchstücke die man am Strand findet.

•Alle Riesenmuscheln (Tridacnidae) (z.B. Mördermuschel) sowie die Fechterschnecke (Strombus Gigas, engl: Queen Conch) sind in den CITES Anhängen.

•Seepferdchen (z.B. in Schlüsselanhänger eingegossen) sind CITES geschützt.

•Einige andere Muschelarten, Korallen, Anemonen und andere Produkte aus Meerestieren sind auf den CITES Anhängen zu finden (siehe CITES-Checklist).

Siehe unter http://www.cites.org/ nach.

Viele Grüsse
South East Asian Pearls
HP. Landolt
Aus unserem Shop


Empfohlen von Kathrin
Schmuck
Uhren
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0