Ist klar, daß so ein Patent von unserem Lieblings-Homeshopping-Sender kommt *seufz*. Noch mehr Schrott verkaufen, was?
Gute Idee gehabt und doch gefunden
In dem Technologiebuch der Goldschmiedeschule "Technisch-wissenschaftliche Grundlagen des Goldschmiedens" Teil 2 steht folgendes drin (ich glaub, ich habe heute einen Hang zu langen Texten, sorry):
"Bereits erwähnt wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das es verbietet, die Bezeichnung Gold oder Goldschmuck für Waren unter 333 ‰ zu verwenden, ohne besonders auf den niedrigen Feingehalt hinzuweisen. Das Gericht gelangte damit zu der Ansicht, daß das Publikum seit Jahrzehnten daran gewöhnt sei, daß goldene Waren mindestens einen Goldgehalt von 333 ‰ aufweisen. Deshalb würde es irregeführt und der Wettbewerb zwischen den Anbietern verzerrt, wenn ein niedrigerer Feingehalt ohne weiteren Hinweis zum Verkauf komme. Dies war zur Zeit des extremen Feingoldpreises Anfang der achtziger Jahre (über 35 000 DM je kg) der Fall, als von einigen Herstellern Goldwaren mit nur 166 ‰ Feingehalt auf den Markt gebracht wurden. Auch Bezeichnungen wie "Gold/166", "Gold 4 Karat" oder Gold 4 Kt." erachtete das Gericht als zu wenig aufklärend.
Urteil des Bundesgerichtshofs betr. den Feingehalt von Gold- und Silberwaren (vom 5.5.1983):
a) "Goldwaren" und "Schmucksachen von Gold" im Sinne des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren sind auch solche Gegenstände, die in Abweichung von dem bislang allein verkehrsüblichen Mindestfeingehalt an Gold von 333 ‰ einen Feingehalt von lediglich 166 ‰ aufweisen.
b) Das Angebot solcher Goldwaren als "Gold" oder "Goldschmuck" ist jedoch irreführend, wenn nicht gleichzeitig eindeutig und unübersehbar darauf hingewiesen wird, daß Schmucksachen mit einem Goldanteil von 166 ‰ einen geringeren Feingoldgehalt aufweisen als die bislang allein verkehrsüblichen Legierungen mit einem Feingehalt von 333 ‰, 585 ‰ und 750 ‰."
Sollte jemals die EU-Verordnung in Kraft treten, hat sich dieses Thema mit dieser patentierten Legierung eh gegessen :twisted: