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Der Goldschmied kommt! Altgoldankauf

 
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #16
Kaserhex
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Kaserhex

 ·  #17
vielen dank für eure Antworten.Nun nochmals zu meiner Frage: Wo gibt es im oder um den Landkreis Weilheim Schongau Stellen, wo man die kunden hinschicken kann, die ihren Goldschmuck verkaufen wollen? Hab oft den Eindruck, dass viele "schnell" zu Geld kommen wollen oder müssen. Wenn die Kunden Zeit mitbringen finde ich die Lösung von Herrn Butschal gut. Falls sich die Kunden allerdings nach der Begutachtung nicht zum Verkauf entscheiden bleiben wir natürlich auf den Porto/Bearbeitungskosten sitzen. (die bei versicherten Päckchen ja nicht unerheblich sind) Dies also bei Kleinstmengen abzuwägen wäre.
Freue mich auf eure Antworten! :)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #18
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #19
Ziselierhammer
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Ziselierhammer

 ·  #20
Warum?????
Ich kaufe kein Gold an, verarbeite allerdings hin und wieder mitgebrachtes Kundengold bei Neuanfertigungen.
Und ich muß sagen: es geht mir gut so, keine Diskussionen über den Kurs, keine Feilschereien....
Ich vermisse nix
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #21
Recke
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Recke

 ·  #22
Grüße Euch!
Aufgrund des neuen Altgold-Leitfadena, stolpere ich aber dennoch über die Stelle mit dem Reisegewerbe. Also dürfte ein Ankäufer, untergebracht in einem Hotel, also keiner Gewerbeanmeldung (wahrschl.) vor Ort, dieser Beschäftigung nicht nachgehen?
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #23
Zitat geschrieben von Recke
..., dieser Beschäftigung nicht nachgehen?

Klarer als in dem wunderbaren Leitfaden kann man es wohl nicht formulieren, Sebastian. Es finden sich gar die Paragraphen - ich zitiere:

"Altgold und Reisegewerbe

Das Feilbieten und der Ankauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen im Reisegewerbe ist gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a GewO verboten; zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ihren Bereich Ausnahmen vom Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a GewO mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren zulassen, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben (§ 56 Abs. 2 S. 3 GewO)."
Recke
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Recke

 ·  #24
danke für den Hinweis! ...Der Text enthält ja wieder eine Lücke, je nach dem wie die Behörde (Ordnungsamt?) entscheidet: sehr interpratativ: "...wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben..." - also bei der Behörde nachfragen?
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #25
Wenn ich bei uns im Ort beim Bäcker (Friseur oder sonst wo) ein Schild lese "Der Goldschmied kommt - machen Sie ihr Gold zu Geld" (oder ähnliches), dann vermute ich eine Reisetätigkeit. In meinem Fall würde ich beim zuständigen Ordnungsamt meine Bedenken gegen diese Geschäftstätigkeit vortragen. Die Damen und Herren werden dann die Sachlage prüfen. Stellt sich dabei heraus, dass der Reisende über eine Ausnahmegenehmigung verfügt, ist alles gut. Hat er sie nicht und kauft dennoch Gold an, wird er diese Geschäftstätigkeit mit Sicherheit sehr bald einstellen.
Ich kann da keine Lücke erkennen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #26
Zitat geschrieben von Recke
Grüße Euch!
Aufgrund des neuen Altgold-Leitfadena, stolpere ich aber dennoch über die Stelle mit dem Reisegewerbe. Also dürfte ein Ankäufer, untergebracht in einem Hotel, also keiner Gewerbeanmeldung (wahrschl.) vor Ort, dieser Beschäftigung nicht nachgehen?

Genau, darf er nicht. Deshalb werden ja Juweliere gesucht die sich pro forma dafür hergeben.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #27
oder Lederwarenateliers. Gefunden auf dem Weg zu den Mineralientagen im U-Bahnhof in München als feste Plakatwerbung. Sorry für die schlechte Bildqualität, meine Kamera und ich haben uns noch nicht so gut angefreundet wie ich möchte :? Vor allem früh am Morgen nicht.
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Titel: Altgold Lederatelier geixt.JPG
Information: ohne Worte
Tilo
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Tilo

 ·  #28
wenn das lederatelier handel mit gold in der gewerbegenehmigung stehen hat und der ankauf nicht nur an den "goldschmiedetagen" stattfindet, ist dagegen gesetzlich nichts einzuwenden
tatze-1
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tatze-1

 ·  #29
hab ich nicht nachgeprüft. ich fand die werbung nur so kurios. warum wirbt ein lederatelier nicht mit seinen lederwaren, sondern mit altgoldankauf? ist doch eigentlich doof. man könnte den eindruck gewinnen, daß man nur sein geld mit dem gold macht und nicht mit dem leder.
Recke
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Recke

 ·  #30
tja, eine Frage des Stils :-)

ansonsten möchte ich Tilo recht geben. Es geht ja nicht darum, Mitbewerber auszuschalten, sondern dass alles mit rechten Dingen zugeht. In der Umgebung kauft eine Weinhandlung und ein Fotogeschäft Gold an... die sind sicher vertrauenswürdig und werden kein Problem haben, entsprechendes beim Ordnungsamt zu erreichen/einzutragen... aber das mit dem Hotel ist schon so eine Sache, bzw. der Ankäufer beim Lederatelier - aber wie gesagt, man darf das Amt ja mal bemühen :-)
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