Hallo!
Ich weiß, der Faden ist nun 6 Jahre alt. Aber es werden täglich Uhren gestohlen und ggf. hilft es ja jemandem hier dann doch ein mal weiter.
Ich arbeite als Schadenregulierer, u.a. kommen zu mir auch Schäden zu entwendetem privatem Hausrat und somit durchaus hin und wieder Luxusuhren. Wir als Versicherung (ich eher weniger) sperren öfter mal Uhren, da das Eigentum nach Regulierung des Schadens auf uns als Versicherung über geht.
Es gibt bei den Herstellern Listen mit entwendeten Uhren/Seriennummern. Diese Uhren werden registriert und gesperrt. Kommt solch eine Uhr zur Revision oder wird angefragt, wird die Polizei benachrichtigt. Natürlich führen solche Listen nur Uhrhersteller bei denen es sich auch lohnt. Z.B. Rolex. Einfach dort mal anfragen, diese geben gerne Auskunft über die Möglichkeiten. Vergesst aber nicht, dass diese Listen an sich eine kostenlose und optionale Dienstleistung des Herstellers darstellen, man sollte also Verständnis haben, wenn solche Listen nicht geführt werden oder ggf. Privatleuten keine Auskunft gegeben wird.
Um eine Uhr zu sperren benötigt man die Polizeianzeige (Das ist eine Art 1-2 seitiges Aufnahmeprotokoll, nicht mit der polizeilichen Ermittlungsakte zu verwechseln. Die würde man als Privatmann nicht bekommen), die Seriennummer und am besten eine ausgefüllte Garantiekarte o.ä., also irgendwas das einen als Eigentümer identifiziert. Daher ist es nebenbei auch so wichtig die Uhr abseits von den Zertifikaten, Rechnungen, etc. aufzubewahren. Zum einen braucht das z.B. Rolex zum Sperren. Zum anderen aber auch die Versicherung als Nachweis der Echtheit und des Besitzes einer solchen Uhr. Es ist hoffentlich verständlich, dass Versicherungen bei einer Uhr misstrauisch sind, wenn es bekanntlich mehr Fälschungen gibt als Originale. Auch das ist ja leider, wenn wir bei unserem beispiel Rolex bleiben, der Fall.
Kauft man sich eine solche Uhr (ich werde leider nie zu dem erlauchten Kreis gehören), sollte man hier immer beim Hersteller anfragen ob man Auskunft erhält ob diese Uhr als gestohlen gemeldet ist. Und man sollte solche Uhren sowieso immer nur im Fachhandel, schon allein wegen der Fälschungsgefahr, erwerben. An gestohlenen Gegenständen kann man ausdrücklich kein Eigentum erwerben (§935 BGB). Bedeutet kommt es raus, kann es sein, dass man zwar strafrechtlich davon kommt, wenn es gutgläubig erworben wurde. Aber privatrechtlich wird die Polizei die Uhr beschlagnahmen und sie über kurz oder lang dem damaligen Eigentümer übergeben. Und den Verkäufer den man in Regress aufgrund des Kaufvertrages nehmen könnte (s. BGH, Az.: V ZR 211/06, zu Pflichten aus einem Kaufvertrag, Verkäufer muss dem Käufer das Eigentum verschaffen), ist dann meist über alle Berge.
Ich hoffe ein wenig für zukünftige Fragen geholfen zu haben.
Schöne Grüße
Philipp