Es gibt ja diese Verpackungsverordung, dass Händler verpflichtet sind Verpackungen von Kunden zurückzunehmen.
Ich habe einen Online-Shop und einen shop in der Bucht.
Nun hat mir die Bucht die Tage eine Nachricht geschickt, dass ich ab 2009 eine Gebühr entrichten soll, weil ich Ware verschicke.
Dabei ist es egal, ob es sich um einen Luftpolsterumschlag handelt ( der ja oftmals von Kunden nochmals verwendet wird) oder Kartons ( welche manche Kunden ja auch noch mal verwenden.
Auch ist die Menge egal, verschickt man einmal im Jahr was, dann darf man schon zahlen.
Zahlt man diese Gebühr nicht, droht eine Abmahnung und Strafe bis 50000 Euro.
Neben weiteren Faktoren ist auch dies ein Grund, warum ich mich entschlossen habe, spätestens zum Jahresende meinen Onlinehandel aufzugeben.
Wie werden die Mitglieder, die auch online verkaufen dies handhaben?
Es interessiert mich wirklich, was Ihr macht und wie Ihr dazu steht.
Ich habe einen Online-Shop und einen shop in der Bucht.
Nun hat mir die Bucht die Tage eine Nachricht geschickt, dass ich ab 2009 eine Gebühr entrichten soll, weil ich Ware verschicke.
Dabei ist es egal, ob es sich um einen Luftpolsterumschlag handelt ( der ja oftmals von Kunden nochmals verwendet wird) oder Kartons ( welche manche Kunden ja auch noch mal verwenden.
Auch ist die Menge egal, verschickt man einmal im Jahr was, dann darf man schon zahlen.
Zahlt man diese Gebühr nicht, droht eine Abmahnung und Strafe bis 50000 Euro.
Neben weiteren Faktoren ist auch dies ein Grund, warum ich mich entschlossen habe, spätestens zum Jahresende meinen Onlinehandel aufzugeben.
Wie werden die Mitglieder, die auch online verkaufen dies handhaben?
Es interessiert mich wirklich, was Ihr macht und wie Ihr dazu steht.