Wer weiss es:
was ich schon lange mal wissen wollte ..
wenn ich regulär altgold ankaufe und sich im nachhinein raustellt daß es gestohlener schmuck war...bin ich dann ein hehler?
--muss ich es gegen erhalt des ausbezahlten preises wieder zurück geben? ---oder muss ich es unendgeltlich zurückgeben?
---und was ist wenn es schon eingeschmolzen ist?
vielleicht weis ja jemand wie das rechtlich geregelt ist
gruß
der goldschmied
was ich schon lange mal wissen wollte ..
wenn ich regulär altgold ankaufe und sich im nachhinein raustellt daß es gestohlener schmuck war...bin ich dann ein hehler?
--muss ich es gegen erhalt des ausbezahlten preises wieder zurück geben? ---oder muss ich es unendgeltlich zurückgeben?
---und was ist wenn es schon eingeschmolzen ist?
vielleicht weis ja jemand wie das rechtlich geregelt ist
gruß
der goldschmied