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edelmetallgesetz

 
stefan
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stefan

 ·  #1
hallo kollegen,
was gibt es neues zum thema stempelgesetz?

wie handhabt ihr das mit dem stempeln? wer stempelt noch nach dem alten (deutschen) und wer nach dem neuen eg- recht?.
was haltet ihr von solchen "auswüchsen" ?

auf dem bild sieht man einen vorwiegend aus silber gearbeiten körper auf dem eine (??? 333-er) platte augelötet ist (also stoffschlüssig verbunden!) und weil irgendwo??? am stück noch etwas 585-er gold ist, alles zusammengestempelt?????????????

wie weit geht die ahnungslosigkeit mancher kollegen bzw. ihre kreativität?
gruß stefan
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Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Zitat geschrieben von stefan
hallo kollegen,
was gibt es neues zum thema stempelgesetz?

wie handhabt ihr das mit dem stempeln? wer stempelt noch nach dem alten (deutschen) und wer nach dem neuen eg- recht?.

Welche Unterschiede meinst Du?
Zitat geschrieben von stefan

was haltet ihr von solchen "auswüchsen" ?

auf dem bild sieht man einen vorwiegend aus silber gearbeiten körper auf dem eine (??? 333-er) platte augelötet ist (also stoffschlüssig verbunden!) und weil irgendwo??? am stück noch etwas 585-er gold ist, alles zusammengestempelt?????????????

wie weit geht die ahnungslosigkeit mancher kollegen bzw. ihre kreativität?
gruß stefan


Weit.
stefan
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stefan

 ·  #3
hallo zusammen, bitte korrigiert mich, wenn es nicht stimmt was ich hier schreibe.
hier nur einige wenige punkte:

im § 8 "gesetz über den feingehalt der gold- und silberwaren" (deutsches stempelgesetz vom 16.7.1884 mit diversen änderungen) gültig bis höchstens 1.1.1998 wird geregelt wann kein feingehaltsstempel enthalten sein darf:
(1) auf gold- u. silberwaren, welche mit anderen metallischen stoffen ausgefüllt sind.
(2) ... auf gold- u. silberwaren mit aus anderen metallen bestehenden verstärkungsvorrichtungen metallisch verbunden sind.
(3) (sinngemäß) kombinationsschmuck aus mehreren edelmetallen z.b. au+ag oder au +pt, wenn es sich bei dem zweiten metall nicht nur um verzierungen handelt und die teile metallisch verbunden sind;

weiter heißt es im "technisch-wissenschaftliche grundlagen des goldschmiedens" teil 2 ujs s. 151: ...es hat sich jedoch zum allgemein handelsbrauch entwickelt (was gesetzesähnliche wirkung hat), jedes teil mit seinem feingehalt zu punzieren, wenn dies von seiner größe her möglich ist. waren, die aus gleichartigen legierungen verschiedenen feingehaltes bestehen (z.b. 750 farbgold und 585 weißgold), werden mit dem niedrigeren feingehalt gestempelt (also 585).
(weil die höchstzulässige abweichung vom gestempelten feingehalt zehn tausendteile nicht überschreiten darf)
vergl. §5 (2) "die fehlergrenze darf zehn tausendteile nicht überschreiten, wenn der gegenstand im ganzen eingeschmolzen wird."

nach dem neuen stempelgesetz stempeln aber offenbar noch die wenigsten. (anwendung der neuen eu-richtlinien für arbeiten aus edelmetall ab 1.1.1995 möglich aber meines wissens nach, immer noch nicht in kraft!)
danach müsste zb. um den feingehalt eine umrandung gestempelt werden. z.b. 925 innerhalb eines rechteckigen rahmens; 585 innerhalb eines ovals; platin innerhalb einer raute ...
abweichungen vom gestempelten feingehalt sind nach der neuen regelung nur noch an lostellen zulässig.
die verantwortlichkeitsmarke (firmenstempel) muss bei einer "behörde" registriert sein; außerdem gehört ein kleines "e" gestmpelt, welches für die "annerkennung" der
richtlinie steht.
...

gruß stefan
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
Zitat geschrieben von stefan
....
nach dem neuen stempelgesetz stempeln aber offenbar noch die wenigsten. (anwendung der neuen eu-richtlinien für arbeiten aus edelmetall ab 1.1.1995 möglich aber meines wissens nach, immer noch nicht in kraft!)
danach müsste zb. um den feingehalt eine umrandung gestempelt werden. z.b. 925 innerhalb eines rechteckigen rahmens; 585 innerhalb eines ovals; platin innerhalb einer raute ...
abweichungen vom gestempelten feingehalt sind nach der neuen regelung nur noch an lostellen zulässig.
die verantwortlichkeitsmarke (firmenstempel) muss bei einer "behörde" registriert sein; außerdem gehört ein kleines "e" gestmpelt, welches für die "annerkennung" der
richtlinie steht.
...

gruß stefan


Das mit dem registrierten Stempel ist in Österreich vor ein paar Jahren übernommen worden in Deutschland nicht. Warum sollte man sich das also antun?
stefan
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stefan

 ·  #5
hallo heinrich,
wenn das gesetz kommt, dann werden wir das wohl müssen. es soll ja eine "benannte stelle" eingerichtet werden, die das ganze auch kontrollieren soll. ähnlich wie in österreich (ich glaube immer noch?) das punzierungsamt.

der auslöser für meine frage wahren mehrere stempelunge, die ich auf silberschmuck gesehen habe. z.b ein Collier aus ösen, vorwiegend aus silber. am silbernen kastenschloss befanden sich neben dem 925 stempel auch der 585 für ein vom schloss weit entferntes goldenes mittelteil???
stefan
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
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