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Onlinehandel-was man weiss-was man wissen sollte

 
Emerald
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Emerald

 ·  #1
Liebe Forumleser, liebe Händler,

wie sieht es aus?

besteht Interesse daran, daß hier off topic ein wenig Wissenswertes über die Rechte und Pflichten im onlinehandel zusammengetragen wird?

Abmahnwellen beim Onlinehandel nehmen zu-nicht jeder Händler oder auch Kunde weiß oftmals genau bescheid ob seiner Pflichten oder Rechte.

Gedacht ist dieser thread zunächst als Zusammentragen verschiedener neuer Gerichtsentscheidungen, betr. den Onlinehandel-

Dieses Zusammentragen sollte durch alle Forenleser vorgenommen werden.

Nach Themenordnung kann dann über Einzelheiten diskutiert werden, soweit die gesetzlichen Vorschriften noch eine Auslegung erlauben.

LG

Bigi
Goldie
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Goldie

 ·  #2
hallo emerald,

gute idee :D
:arrow: aber bitte beachten, dass das natürlich keine offizielle rechtsberatung ist, sondern nur der austausch von meinungen und erfahrungen - ohne gewähr :!:

na dann los!

lg
Emerald
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Emerald

 ·  #3
Hallo Goldie,

selbstverständlich hätte ich das dann als dicken Satz in Grossbuchstaben vorangestellt.

Gut bedacht-genau so habe ich mir das vorgestellt-Reiner Meinungsaustausch! Nichts anderes.Etwas anderes dürfen wir ja auch gar nicht ;-)

LG
Bigi
Emerald
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Emerald

 ·  #4
dann beginne ich eben mal mit einer sicherlich informativen Site unter Wiederholung dessen, was Goldie ansprach:

Diese Seiten dienen nur der Information und des Meinungsaustausches. Sie stellen keinerlei Rechtsberatung dar!

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb-infov/index.html

Informationspflichten der Händler

weiterhin hier Mustertexte für Widerrufs und Rückgaberechtsbelehrungen:

http://bundesrecht.juris.de/bu…_2_24.html

OLG Hamburg, Urt. v. 12.8.04 – 5 U 187/03, MD 2005, 49
Umsatzsteuer und Versandkosten im Internethandel

http://www.internetrecht-rosto…rteile.htm

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Emerald
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Emerald

 ·  #5
Prima, scheint nichts unklar zu sein-
:) :D
ich sammele eben allein mal weiter:

Die rechtskonforme Gestaltung eines Online-Shops im Internet

http://www.adversario.de/article270.html

siehe hierzu auch:
Platzierung der Belehrung

Nach einem Urteil des LG Bielefeld vom 8.10.2004 (Az. 17 O 160/04) muss die Widerrufsbelehrung auffällig platziert sein.
Quellen

Ladungsfaehige Anschrift nach §312c Abs. I BGB i. Vbdg. InfoVO; "klar und verstaendlich" - Schriftgroesse;

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg - Urteil vom 27.03.2003 - 5 U 113/02 - CINEMA Filmkalender, JurPC Web-Dok. 150/2003, Abs. 1 - 31

hier eine nett aufgebaute Site:

http://www.agb-giftkueche.de/

:idea: :roll:

LG

Bigi
Granat
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Granat

 ·  #6
Ich habe was in Frankreich bei Ebay ersteigert
und weiss jetzt nicht ob das Rückgaberecht
nur in Deutschland oder EU-weit gilt ....
... wer weiß das denn? :roll:
Gruß, Harry
Emerald
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Emerald

 ·  #7
Hallo Harry,

die Frage ist nicht so ohne weiteres ganz einfach zu beantworten, und diese Antwort ist auch keinerlei verbindliche Beratung, sondern nur Meinungsaustausch.

Hier spielen sicher mehrere Faktoren eine Rolle.

Ich weiss nicht, wie im code civil, dem französischen Zivilgesetzbuch Ebayersteigerungen gewertet werden, ob als rechtswirksamer Kaufvertrag oder als Ersteigerung.
Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem der Vertrag über Verbrauchsgüterkauf geschlossen wurde.
Hast du z. B. nach französischem Recht nur ein 7 tägiges Rückgabe oder Widerrufsrecht bei Kaufverträgen, so gilt das eben für dich als Käufer aus Deutschland.

Ein einheitliches Eu Vertragsrecht gibt es meines Wissens nach noch nicht.Zum Schutz des Verbrauchers bei grenzüberschreitenden Verträgen wurden zwar gemeinsame Mindestvorschriften geschaffen, doch gibt es ebensoviele Sondervorschriften bei den Gesetzen der verschiedenen Länder.

Weiterhin ist wohl maßgebend, ob du von einem Händler oder einer Privatperson erworben hast.

Steht denn im Ebayangebot des Verkäufers keine rechtliche Belehrung??

Bei einem Hochpreisartikel, den du zurückgeben willst, solltest du ganz schnell einen Anwalt mit Schwerpunkt Auslandszivilrecht konsultieren.

LG

Bigi
Emerald
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Emerald

 ·  #8
Hallo harry,
habe mich bei ebay france bissi eingelesen. Nicht mal powerseller haben rechtliche Belehrungen in ihren Angeboten. :| , :motz:

allerdings gibt es eine" politique pour retourner ", ein Rückgaberecht.
Gewisse Händler in Frankreich gewähren 30 Tage, ander 7. Nun kann ich nicht beurteilen, ob dies im Ermessen des Händlers liegt, oder auch , wie bei uns, gesetzlich geregelt ist.
Solltest du mit dem Rückgabegedanken spielen, dann so schnell wie möglich zurücksenden.
Ist gewiss billiger als erst anwaltlichen Rat einholen.

LG

Bigi
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