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Alte Goldstempel auf Damen Taschenuhr

 
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #31
Ich habe noch etwas gefunden - und zwar zum Stempel "MAO" der Uhr aus dem OP: der Stempel sei 1925 von der "Federation Suisse Associations Manufacture de Fabricants d'Horlogerie" registriert worden. Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen interessierten Uhrenliebhaber weiter.
petsch
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petsch

 ·  #32
Hallo zusammen,
Ich habe auch endlich etwas gefunden, erstens einen Passus aus dem Stukenbrok Katalog, dass sie auch 7 oder 8 karätige Uhren verkaufen und zweitens einen Bericht im Journal der Uhrmacherkunst von 1887, in dem auf das kommende Gesetz hingewiesen wird. Und da ist wirklich nur von einer Stempelung ab 0,585 die Rede.
Im Stukenbrok wird ausdrücklich dafür garantiert, dass diese 7 oder 8 karätigen Uhren aus massivem Gold sind und in den Beschreibungen der einzelnen Uhren ist nicht von einer Stempelung oder Nichtstempelung die Rede.
Allerdings ist dafür in fast allen Beschreibungen für 14 karätige Uhren zu lesen : " 0,585 gestempeltes Gehäuse...."

Ich werde mich jetzt wieder etwas zurückziehen, der Anfang bei euch war aufregend genug und ich hoffe nicht, dass ich mir Feinde gemacht habe . Ich hab mich nur nicht ernstgenommen gefühlt :roll:

Wer mich kennt, weiß, dass ich ansonsten ganz friedlich bin 😉

Gruß
Peter

PS: Der Artikel im Journal geht noch etwas weiter, aber er handelt ab da von Stempelungen im Ausland. Falls aber jemand daran interessiert ist, scanne ich das auch.
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Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #33
Zitat geschrieben von petsch
...
Im Stukenbrok wird ausdrücklich dafür garantiert, dass diese 7 oder 8 karätigen Uhren aus massivem Gold sind und in den Beschreibungen der einzelnen Uhren ist nicht von einer Stempelung oder Nichtstempelung die Rede.


Das überrascht mich. Man kann Alt werden wie ´ne Kuh und lernt immer noch was dazu. Danke für die Scans.

Gibt´s nen smiley für "Hutziehen"?
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #34
Die Anzeige ist der Knaller! Super! Der Text der Uhrenfraktion überzeugt mich noch nicht...........ich bemühe mich um die Originalfassung. Ich habe einen bösen Verdacht :twisted:
Vielen Dank für Deine Mühen!

EDIT:
Noch ein paar Zahlen aus 1934 - die Uhrenindustrie beschäftigt rund 25.000 Arbeiter in 300 Betrieben. 1929 sind das 81,2 Prozent, die im Schwarzwald beschäftigt sind. 1913 wurden 1,5 Millionen Stück Taschenuhren in Deutschland produziert - 1929 schon 4 Millionen. 90 Prozent der TU werden in Großbetrieben hergestellt.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #35
Wow, der Thread der langen Texte, nicht schlecht :shock:

Ich zitiere aus einem Reprint von 1982 des Buches "Der Goldschmied" von Johannes Pritzlaff aus dem Jahre 1922, S.33 (also noch kein überarbeiteter Gesetzestext):

"Gesetz, betreffend den Feingehalt der Gold- und Silberwaren

Vom 16. Juli 1884. In Kraft getreten am 1. Januar 1888

§ 1. Gold- und Silberwaren dürfen zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden. Die Angabe des Feingehalts auf denselben ist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet.

§2. Auf goldenen G e r ä t e n darf der Feingehalt nur in 585 oder mehr Tausendteilen, auf silbernen Geräten nur in 800 oder mehr Tausendteilen angegeben werden.
Der wirkliche Feingehalt darf weder im ganzen der Ware, noch auch in deren einzelnen Bestandteilen, bei goldenen Geräten mehr als f ü n f, bei silbernen Geräten mehr als a c h t Tausendteile unter dem angegebenen Feingehalte bleiben. Vorbehaltlich dieser Abweichung muß der Gegenstand im ganzen und mit der Lötung eingeschmolzen den angegebenen Feingehalt haben.

§3. Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen*), welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Die Form des Stempelzeichens wird durch den Bundesrat bestimmt.

§4. Goldene und silberne U h r g e h ä u s e unterliegen den Bestimmungen der §§ 2 und 3.

[...]

Gold http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/kronesonne.gif
Silber http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/kronemond.gif


*) Das Stempelzeichen für die Gold- und Silbergeräte muß enthalten:
1. die Reichskrone,
2. das Sonnenzeichen http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/sonne.gif
für Gold oder das Mondsichelzeichen
http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/mondsichel.gif
für Silber,
3. die Angabe des Feingehalts in Tausendteilen und
4. die Firma oder die in Gemäßheit des Gesetzes vom 30. Nov. 1874 eingetragene Schutzmarke des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist.
Die Krone muß bei Goldgeräten in dem Sonnenzeichen http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/sonne.gif
, bei Silbergeräten rechts neben dem Mondsichelzeichen http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/mondsichel.gif
sich befinden. (Bekanntmachung vom 7. Januar 1886)"

So, ich hoffe, das hier klärt jetzt wenigstens die rechtliche Situation vor 100 Jahren ;-)
Mario, ich hoffe, Du verzeihst mir, daß ich die Bildchen bei Dir geklaut habe *liebguck*
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #36
Na das ist ein Ding! Das überzeugt mich natürlich. Peter, wie es aussieht, hast Du vollkommen Recht mit dem Gesetzestext.

Danke tatze-1 :) - die Bildchen sind im übrigen aus der Version von 1968, die habe ich als Originalausgabe.

Hat denn zufällig noch jemand das Wissen, warum der Text 1934 geändert wurde? Das mit dem Herabsetzen der Feingehalte kann ich nachvollziehen (Massenproduktion, das Volk braucht billigere Alternativen), aber Sonne/Halbmond Krone?
petsch
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petsch

 ·  #37
Wäre es denkbar, das Uhrgehäuse nicht mehr als Geräte sondern als Schmuck behandelt wurden, weil sie mit der Überhandnahme der Armbanduhren kleiner wurden ?
Ein kleines Damenarmbanduhrengehäuse aus der Zeit ist ja eigentlich kein Gerät mehr. :shock:
Allerdings müsste das Gesetz dann heute wieder geändert werden, denn manche Gehäuse könnte man durchaus als Geräte bezeichnen :mrgreen:

Gruß
Peter
tatze-1
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tatze-1

 ·  #38
Mario, wie gewünscht der Auszug aus dem Reichsgesetzblatt Jahrgang 1934 I, S.240 (Danke an die Österreichische Nationalbibliothek, wo man sowas noch kostenlos einsehen kann). Ich hoffe, Du bist des Lesens der Deutschen Frakturschrift mächtig ;-)

http://alex.onb.ac.at/cgi-cont…&x=10&y=12

Demnach müßte das, wenn ich das richtig interpretiere, erst später geändert worden sein mit den Uhrengehäusen.
petsch
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petsch

 ·  #39
Ich hatte auch die Fühler nach dem Originaltext ausgestreckt und ihn jetzt bekommen. Weils so schön aussieht mit "Wir Wilhem" hier noch einmal das Gesetz :
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tatze-1
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tatze-1

 ·  #40
sehr geil dieses geschichtliche Sightseeing :-D
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #41
Ihr seid fantastisch! Peter, "wer zeigt wem, wo es lang geht?" :-)
tatze-1, toll! Und ja, die Geschichte finde ich auch sehr interessant.
Hut ab!
Jetzt such ich aber noch mal mein angebliches Original von 1968, mir scheint, die Änderung fand erst '76 statt...

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tatze-1
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tatze-1

 ·  #42
Dein Gesetzestext ist aber datiert auf 1976, nicht auf 1968 (oder hab ich Dich da grade n bissl mißverstanden - kann ja vorkommen).

Fehlen uns ja erst mal nur noch die Bekanntmachungen von 24.05.1968 (BGBl. S. 503) und 02.03.1974 (BGBl. S. 469) :-)
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #43
Ich drösel das mal auf - in 98 oder 99 habe ich mich an den Verlag gewandt, der für die Veröffentlichungen zuständig war. Damals wollte ich die aktuelle Fassung. Irgendwie hatten die aber nichts gescheites, was sie mir schicken konnten/wollten (Internet war zu der Zeit noch nicht so weit). Nach einigem Zureden habe ich dann die beiden Teile per Fax bekommen - mit dem Hinweis, die letzte Änderung sei von 68 - na ja - nun weiß ich es ja besser.

Alle anderen Änderungen und noch viele mehr ;-) findest Du hier unter "Bürgerzugang". Die Suche ist allerdings ein wenig mühevoll...
...jedenfalls habe ich da die Änderung von 76 gefunden, die ich in meinem letzten Post angehängt habe.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #44
joah, da bin ich auch vorhin gelandet. Schon etwas unübersichtlich, aber irgendwie scheinen sich mir die Änderungen von 68 und 74 auf Änderungen im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch zu beziehen.
petsch
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petsch

 ·  #45
DAs ist wirklich interessant. Ich hätte auf der einen Seite gedacht, dass diese Änderung schon eher stattgefunden hätte, auf der anderen Seite hätte es man sich aber denken können, denn es gab ja auf Uhrgehäusen der 50 und 60er Jahre noch die Sonne/Krone -Stempelung, was nach dem Gesetz ja nicht mehr sein darf.

Was passiert eigentlich, wenn man sich nicht an diese Gesetze hält ? Gibts dann gleich ein Verfahren mit Strafe ? Oder wird von der Konkurenz abgemahnt ?
Bzw welche Stelle achtet auf die Einhaltung des Gesetzes ?

Gruß
Peter
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