Guten Morgen an alle Fachleute,
wir versenden auch an Schweizer Kunden Schmuck per Post. Nun bekamen wir von den Schweizer Behörden eine Mitteilung, dass wir gemäss dem Schweizer Edelmetallkontrollgesetz Edelmetallwaren (in unserem Beispiel ein Diamantring aus 750/000 Gold) mit einer Feingehaltsangabe und einer beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle eingetragenen Verantwortlichkeitmarke versehen sein. Diese Marke muss deutlich und dauerhaft auf der Ware eingestempelt, graviert oder gelasert sein.
Wie lösen denn die hier anwesenden Kollegen dieses "Problem"?
Bin für jeden Ratschlag oder Tip dankbar.
wir versenden auch an Schweizer Kunden Schmuck per Post. Nun bekamen wir von den Schweizer Behörden eine Mitteilung, dass wir gemäss dem Schweizer Edelmetallkontrollgesetz Edelmetallwaren (in unserem Beispiel ein Diamantring aus 750/000 Gold) mit einer Feingehaltsangabe und einer beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle eingetragenen Verantwortlichkeitmarke versehen sein. Diese Marke muss deutlich und dauerhaft auf der Ware eingestempelt, graviert oder gelasert sein.
Wie lösen denn die hier anwesenden Kollegen dieses "Problem"?
Bin für jeden Ratschlag oder Tip dankbar.