Das ist gleich aus mehreren Gründen Blödsinn.
Was der Vers._Experte meint, kann nur dann gelten, wenn
a) das Teil in identischer Art noch zu bekommen ist
b) die Materialien sei dem Kauddatum im Preis gleich geblieben sind
c) die Herstellungskosten sich seit dem Kaufdatum nicht verändert haben.
Beispiel:
Ein
Armband GG 750 ital. Machart, Gewicht 135 Gramm wurde 1967 erworben. Derartige Waren wurden damals per Gramm verkauft und kosteten beispielsweise bei GOLD-KRAEMER per Gramm DM 6,15 incl. Fertigungskosten und USt.
Allein der Goldgehalt beläuft sich also auf 101,25 Gramm, für die man heute 19,54 per Gramm netto zahlen muss, wenn man das Feinmetall isoliert betrachtet. Das ist jedoch nicht der Fall, da es sich um verarbeitete Ware handelt. Demzufolge kommen noch Aufschläge für die Legierung als Schmuckgold, für Silber, für die Verarbeitung, für den Handelsaufschlag und für die Mehrwertsteuer hinzu. Für das besagte Armband (preiswerte Industrieware!) werden so aus den 1967 im Verkauf verlangten DM 6,15 (Ca 3,07 EUR) per Gramm, heute stolze 60 bis 65 EURO!!! Das entspricht einer Steigeung von weit über 1000%!
Es kommt also darauf an, um welchen Schmuck es sich handelt. Ich enpfelhe auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren, allein schon deshalb, weil der Kontrahent eine Versicherung ist!