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Preisunterschied Neuwert und Wiederbeschaffungswert

 
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Guestuser

 ·  #1
Bin gerade in theoretischer Diskussion mit meiner Versicherung: gestohlen wurden einfache Schmuckstücke 5 - 20 Jahre alt. Primär Goldringe/anhänger sowie Perlenketten. Der Gutachter der Versicherung behauptet, dass gebrauchter Schmuck dieser Art im Mittel 35% billiger als der heutige Neuwert wäre, der Wiederbeschaffungswert also 35% unter dem Neuwert läge. Was sagen die Experten? :roll:
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #2
Das ist gleich aus mehreren Gründen Blödsinn.

Was der Vers._Experte meint, kann nur dann gelten, wenn

a) das Teil in identischer Art noch zu bekommen ist
b) die Materialien sei dem Kauddatum im Preis gleich geblieben sind
c) die Herstellungskosten sich seit dem Kaufdatum nicht verändert haben.

Beispiel:
Ein Armband GG 750 ital. Machart, Gewicht 135 Gramm wurde 1967 erworben. Derartige Waren wurden damals per Gramm verkauft und kosteten beispielsweise bei GOLD-KRAEMER per Gramm DM 6,15 incl. Fertigungskosten und USt.

Allein der Goldgehalt beläuft sich also auf 101,25 Gramm, für die man heute 19,54 per Gramm netto zahlen muss, wenn man das Feinmetall isoliert betrachtet. Das ist jedoch nicht der Fall, da es sich um verarbeitete Ware handelt. Demzufolge kommen noch Aufschläge für die Legierung als Schmuckgold, für Silber, für die Verarbeitung, für den Handelsaufschlag und für die Mehrwertsteuer hinzu. Für das besagte Armband (preiswerte Industrieware!) werden so aus den 1967 im Verkauf verlangten DM 6,15 (Ca 3,07 EUR) per Gramm, heute stolze 60 bis 65 EURO!!! Das entspricht einer Steigeung von weit über 1000%!

Es kommt also darauf an, um welchen Schmuck es sich handelt. Ich enpfelhe auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren, allein schon deshalb, weil der Kontrahent eine Versicherung ist!
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #3
Zitat geschrieben von hugocajetan
Bin gerade in theoretischer Diskussion mit meiner Versicherung: gestohlen wurden einfache Schmuckstücke 5 - 20 Jahre alt. Primär Goldringe/anhänger sowie Perlenketten. Der Gutachter der Versicherung behauptet, dass gebrauchter Schmuck dieser Art im Mittel 35% billiger als der heutige Neuwert wäre, der Wiederbeschaffungswert also 35% unter dem Neuwert läge. Was sagen die Experten? :roll:


Wenn es noch Unterlagen zu dem gestohlen Schmuck gibt, Fotos /Rechnungen oder noch besser Gutachten, dann kann für jedes Schmuckstück daraus ein Wiederbeschaffungswert nach heutigen Marktwerten errechnet werden.

Dann hat ggfs. die Versicherung schlechte Karten.
Ich hatte solche Fälle schon öfter. ;-)

Im übrigen hat Ulrich vollkommen recht, es kommt ganz auf den Einzelfall beim Schmuck an.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #4
Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang erwähnen, dass es durchaus lohnenswert sein kann, für bereits vorhandenen Schmuck nachträglich Expertisen erstellen zu lassen. Im Fall der Fälle (und der kommt leider immer häufiger vor) rechnen sich die Kosten dafür. Wenden Sie sich an den Goldschmied Ihres Vertrauens und informieren Sie sich über die Möglichkeiten (Fotos, Materialbeschreibungen usw.)

Weil wir just einen solchen Fall haben, noch ein wichtiger Hinweis:
Expertisen niemals zusammen mit dem Schmuck aufbewahren - Diebe freuen sich sehr darüber. Darüber hinaus gilt, des öfteren mal nachrechnen, welche Werte sich im Laufe der Zeit angesammelt haben und gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen!
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