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Weltkulturerbe

 
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 ·  #31
Zitat geschrieben von Guestuser

... kaum zu überbieten.

Sagt wer?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #32
Zitat geschrieben von Tilo

was ich bis eben nicht wusste:
es gibt tatsächlich in vielen Branchen eine reguläre Möglichkeit, ohne Meisterprüfung den Status, also die Rechte, eines Meisters zu bekommen.
ganz kurz gefasst: einige Jahre Berufserfahrung in betriebsleitender Position
und Kenntnisnachweis der betriebswirtschaft usw., wobei mir da unklar ist, wie man sowas nachweisen kann außer bei einer Meisterprüfung selbst

https://www.firma.de/firmengru…-so-gehts/


Das war vermutlich damals die Altgesellenregelung, wo die HWK einem Gesellen, der ca. 20 Jahre im Geschäft war, die Sondererlaubnis gegeben hat, sich selbständig zu machen und auszubilden. Damals herrschte noch die Meisterpflicht.
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 ·  #33
Zitat geschrieben von tatze-1
... die Sondererlaubnis gegeben hat, sich selbständig zu machen...

Die Gesellen mussten dabei aber selbst tätig werden - das Ganze also beantragen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #34
Zitat geschrieben von Mario Sarto

Zitat geschrieben von tatze-1
... die Sondererlaubnis gegeben hat, sich selbständig zu machen...

Die Gesellen mussten dabei aber selbst tätig werden - das Ganze also beantragen.

das habe ich jetzt mal vorausgesetzt, daß das gemacht werden mußte, wenn man selbständig werden wollte.
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 ·  #35
Zitat geschrieben von tatze-1

das habe ich jetzt mal vorausgesetzt, daß das gemacht werden mußte, wenn man selbständig werden wollte.


Ich bezog mich auf diesen, von pontikaki2310 ins Spiel gebrachten "Ehren-Meister", der vom Gesellen nach ihren Worten nicht beantragt wurde und sodann zum Ausbilden von Lehrlingen ausreichte.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #36
Ach so
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #37
Warum auch nicht? Gibt doch auch Ehrendoktoren. eine Promotion ist doch was Höheres als Meister.
Tilo
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Tilo

 ·  #38
auf was willst du hinaus?
der Ehrenmeister im Handwerk ist, wenn man es genau nimmt, anders als ein Ehrendoktor, ein langjähriger Meister mit Dienstjubiläum, z.B. 25 Jahre.
Und da Mario alles sehr genau nimmt, konnte das bei Marions Chef eben nicht genau das gewesen sein.
Sondern es war vermutlich die Altgesellenregelung, wo die Innung/Handwerkskammer vielleicht zum Chef gesagt hat, ob er diese nicht in Anspruch nehmen (beantragen) möchte, um den Betrieb endlich offiziell wie ein Meister führen zu dürfen. und Marion hat das in Anlehnung an Ehrendoktor einfach nur falsch formuliert.
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 ·  #39
Zitat geschrieben von Tilo

...es war vermutlich die Altgesellenregelung, wo die Innung/Handwerkskammer vielleicht zum Chef gesagt hat, ob er diese nicht in Anspruch nehmen (beantragen) möchte,...

Vermute ich auch - anders rum klingt es natürlich viel besser...
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #40
Was bedeutet das, dass man wenn man 25 Jahre Meister ist, automatisch zum Ehrenmeister wird?
Tilo
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Tilo

 ·  #41
halbautomatisch
man bekommt ein Schreiben, wo einem die Ehrung angedroht wird und ein Festtermin genannt, wo man (neben anderen aus anderen Branchen) die Urkunde entgegennehmen kann, wenn man diese Einladung schriftlich annimmt.

habe ich ignoriert.

hier bei denen kann man die zum 25. auch zugeschickt bekommen.
https://www.hwk-do.de/ehrungen-und-auszeichnungen/
Ziselierhammer
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Ziselierhammer

 ·  #42
anscheinend nicht in jedem HWK-Bezirk. Ich bin jetzt seit 32 Jahren Meister, davon seit 27 Jahren selbständig im gleichen HWK-Bezirk und habe nichts dergleichen bekommen, weder ne Urkunde noch ne Einladung zu irgendwas noch sonstwas.
Aber ich glaube die Urkunde zum silbernen Meisterjubläum war nicht das, was Pontiaki oben unter "Ehrenmeister" gemeint hat, dieser Kollege hatte ja keine Meisterprüfung.
Tilo
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Tilo

 ·  #43
ja, das ist ja geklärt, dass Altgeselle nicht Ehrenmeister ist.
dennoch wollte Reni halt wissen, wie das mit dem Jubiläums-Ehrernmeister abläuft.
offensichtlich in jedem Kammerbezirk anders
wäre ja zu einfach, wenn es da eine einheitliche Regelung gäbe.
Ziselierhammer
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Ziselierhammer

 ·  #44
bei uns gibts nur - hab extra nochmal nachgelesen und muss man selbst beantragen - Urkunden für Betriebsjubliäen, für xx Jahre selbständige Tätigkeit als Handwerker oder für Mitarbeiter für xx Jahre Betriebszugehörigkeit. Das wars. Braucht man eh alles nicht.
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 ·  #45
Zitat geschrieben von Ziselierhammer

bei uns gibts nur - hab extra nochmal nachgelesen und muss man selbst beantragen - Urkunden für Betriebsjubliäen, für xx Jahre selbständige Tätigkeit als Handwerker oder für Mitarbeiter für xx Jahre Betriebszugehörigkeit. Das wars. Braucht man eh alles nicht.

Bist Du sicher? Schau mal: https://www.hwk-pfalz.de/artik…,2239.html
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