Schmuck-Themen allgemein
Sie befinden sich im Benutzerbereich unseres Forums.

Punzen auf optisch goldfarbenen Ring

 
Manticore
Neuling
Avatar
Beiträge: 1
Dabei seit: 09 / 2024

Manticore

 ·  #1
Hallo, ich habe vor langer Zeit einen Goldring beim detektieren mit einer Metallsonde einen Goldring mit arabisch aussehenden Punzen gefunden. Kann mir da einer weiterhelfen?
Würde mich freuen...
Anhänge an diesem Beitrag
Punzen auf optisch goldfarbenen Ring
MaJa
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 1635
Dabei seit: 04 / 2018

MaJa

 ·  #2
18K Gold, Ägypten entweder 1980/81 oder 1992/93 oder 1942/43
Silberfrau
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 20406
Dabei seit: 07 / 2011

Silberfrau

 ·  #3
Ja, das Fundbüro.
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 33953
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #4
Genau, Fundsachen gehören ins Fundbüro und sonst nirgends hin. Weder zu FB noch in Foren. Hier wird noch einmal der Unterschied von Besitz und Eigentum und der Strafbarkeit von Fundunterschlagung erklärt:


Besitz und Eigentum sind zwei rechtlich unterschiedliche Konzepte:

Besitz: Dies ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Der Besitzer hat die Sache in seiner Gewalt und kann sie nutzen. Zum Beispiel, wenn du ein Auto mietest, bist du der Besitzer des Autos während der Mietdauer, weil du es tatsächlich nutzt.
Eigentum: Dies ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer hat das Recht, über die Sache zu verfügen, sie zu verkaufen oder zu verändern. Im obigen Beispiel bleibt der Vermieter des Autos der Eigentümer, auch wenn du das Auto benutzt.
Fundunterschlagung ist strafbar nach § 246 des Strafgesetzbuches (StGB). Es handelt sich dabei um die unrechtmäßige Aneignung einer verlorenen Sache, die man gefunden hat, ohne den Fund anzuzeigen oder den rechtmäßigen Eigentümer zu benachrichtigen. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sein.
Frank Skielka
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 2223
Dabei seit: 04 / 2010

Frank Skielka

 ·  #5
Kleine Ergänzung zur Sache:

"Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat."
Silberfrau
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 20406
Dabei seit: 07 / 2011

Silberfrau

 ·  #6
Doof jetzt, vorher hieltest du es für wertloses Blech, das du nicht abgeben müsstest. Jetzt weißt du aber, dass der Wert 10(?) Euro übersteigt.
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 33953
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #7
Zitat geschrieben von Frank Skielka

Kleine Ergänzung zur Sache:

"Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat."


Eben, das ist der Vorteil für den ehrlichen Finder. Der kann Eigentum erwerben durch die Wartezeit beim Fundbüro, wenn er es nicht macht, bleibt es dauerhaft ein krimineller Akt.
tatze-1
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 21561
Dabei seit: 01 / 2009

tatze-1

 ·  #8
Zum Erwerb des rechtmäßigen Eigentums muß man beim Abholen dem Fundbüro eine Lagergebühr abdrücken und unterschreiben, daß man dem Eigentümer innerhalb von 3 Jahren die Sache wieder rausrückt, sollte er sich doch noch mal melden.
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 33953
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #9
tatze-1
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 21561
Dabei seit: 01 / 2009

tatze-1

 ·  #10
das auch.
Aus unserem Shop


Empfohlen von Kathrin
Schmuck
Uhren
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0