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Platin Ring mit hellgrünem Turmalin?

 
Rubellit
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Rubellit

 ·  #31
Danke für deine Mühe!
Wenn man als Edelstein-Händler, Juwelier, Goldschmied, Pfandhaus usw. einen Ring, Anhänger usw. kaufe/verkaufe sollte man auch schon zumindest Wissen, was ich verkaufe. Unwissenheit schützt vor Strafrecht nicht. Wenn 8ch was anbiete und garnicht weiss ob es echt ist oder nicht, muss ich als Händler oder teilweise auch als Privatperson dafür haften. Da oft der Aufwand für Käufer recht gross und auch ein gewisses Wissen vorhanden sein muss, wird aus meiner Sicht dieses auch ausgenutzt. Wenn 1ner von 10 zum Anwalt geht usw. ist immer noch günstiger als 10 Zertifikate..
Mir kann keiner erzählen das ein Pfandhaus, Juwelier oder Edelsteinhändler keine Ahnung hat was für Steine oder Metalle gekauft oder angekauft werden, ohne zu wissen ob es echt ist. Vertrauen kann man niemanden, wenn es um Geld geht.
Sparkle
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Sparkle

 ·  #32
Absolut richtig. Wollte auch keine Lanze für unrichtige Angaben brechen.
Somit ist es ja gut, wenn solche Dinge den entsprechenden Verkäufern auf die Füße fallen und Du Dir diese Mühe auch machst.

Wenn man nicht sicher sein kann, was genau es für ein Stein ist, gerade bei Antik, Second Hand oder ähnlichen Fällen, sollte man als Händler mit genauen Angaben eben vorsichtig sein oder es ganz lassen. Da viele eher lax damit umgehen, (diejenigen die es gut und gewissenhaft tun), ausgenommen, ist als Käufer eben ein gesundes Misstrauen angebracht. Viele glauben die Angaben einfach und es ist halt mühsam, die Angaben zu prüfen.
Sparkle
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Sparkle

 ·  #33
Nachtrag: Hab die Klammer falsch gesetzt, sollte natürlich hinter "ausgenommen" stehen.

Interessant wäre es dann, ob der Händler ihn neu einstellt und seine Angaben berichtigt oder so belässt nach dem Motto, steht jeden Tag ein neuer (unwissender) Käufer auf....
tatze-1
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tatze-1

 ·  #34
Tatsächlich könntest du jetzt vom Händler einen echten Turmalin nachbessern lassen, weil er die Synthese als echt verkauft hat. Wie du schon sagst, Unwissenheit etc.

Mit dem neu einstellen hatte ich ja schon selber mal. Stein als Blautopas in der Bucht gekauft, hab den selber getestet mit dem Ergebnis synthetischer blau gefärbter Quarz als Blautopasimitation. Kauf rückabgewickelt und am nächsten Tag stand das gleiche Angebot wieder in der Bucht drin als Blautopas. Dem Händler war das vollkommen wumpe.
Rubellit
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Rubellit

 ·  #35
Bei dem ich gekauft hatte war privat. Der hatte den allerdings beim Händler gekauft, wann genau weiss ich noch nicht. Händler hab ch selbst nicht gefunden auf ebay (vistaa).
Womit der gehandelt hat weiss ich nicht, ich weiss nur das der knapp 15 Minuten von mir entfernt wohnen soll.

Wenn man da Zeit und auch die Nerven zu hat, lohnt vielleicht auch mal der Gang zum Anwalt ggf. wegen Schadenersatz, das geht ja vor allem auch darum das der Händler mal einen vor den Bug bekommt.

Meistens steht es denn am nächsten Tag wieder drin das kann ich auch bestätigen, allerdings in anderen Bereichen wo was beschädigt war z.B. und wurde dann nicht angegeben. Auch wenn die Bewertung negativ mit Verweiss auf z.B. Synthese abgegeben wurde gibt es ja trotzdem noch Leute die dann denselben Artikel kaufen Es ist traurig weil sowas ist meistens der Einstieg, zum Abstieg. Fängt vielleicht klein an und steigert sich bis zu ganz grossen Dingen.
Wenn man sowas hat und 100% auf der sicheren Seite ist, geht zum Anwalt (kosten trägt der Verursacher) oder macht zumindest Strafanzeige bei geringfügigen Beträgen.
Rubellit
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Rubellit

 ·  #36
Zitat geschrieben von tatze-1

Tatsächlich könntest du jetzt vom Händler einen echten Turmalin nachbessern lassen, weil er die Synthese als echt verkauft hat. Wie du schon sagst, Unwissenheit etc.

Mit dem neu einstellen hatte ich ja schon selber mal. Stein als Blautopas in der Bucht gekauft, hab den selber getestet mit dem Ergebnis synthetischer blau gefärbter Quarz als Blautopasimitation. Kauf rückabgewickelt und am nächsten Tag stand das gleiche Angebot wieder in der Bucht drin als Blautopas. Dem Händler war das vollkommen wumpe.


Ja das könnte der auf jeden Fall jetzt machen, ich allerdings auch bei Ihm so wie der Stand bisher ist.

Sowas ist echt ne absolute Sauerei,
das denn auch noch wieder direkt einzustellen und dann auch noch wenns noch nicht mal angekommen ist 🙃👍😁 ich leg mir jetzt auf jeden Fall schon mal ein Refraktormessgerät und paar Bücher zu wenn ich mein Geld wieder habe. Das ich dann zumindest schon mal sicher ausschliessen kann um welche Art von es sich handelt.
Rubellit
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Rubellit

 ·  #37
Zitat geschrieben von Sparkle

Absolut richtig. Wollte auch keine Lanze für unrichtige Angaben brechen.
Somit ist es ja gut, wenn solche Dinge den entsprechenden Verkäufern auf die Füße fallen und Du Dir diese Mühe auch machst.

Wenn man nicht sicher sein kann, was genau es für ein Stein ist, gerade bei Antik, Second Hand oder ähnlichen Fällen, sollte man als Händler mit genauen Angaben eben vorsichtig sein oder es ganz lassen. Da viele eher lax damit umgehen, (diejenigen die es gut und gewissenhaft tun), ausgenommen, ist als Käufer eben ein gesundes Misstrauen angebracht. Viele glauben die Angaben einfach und es ist halt mühsam, die Angaben zu prüfen.


So ist es! Bei einigen ist es denke ich auch mal Berechnung, wird eh keiner prüfen lassen und wenn dann nehme ich den Stein halt zurück.
Ich kann nur empfehlen, auch wenns in "wenig Geld" mag für jemand anderes viel sein. Strafanzeigen kann man relativ schnell und einfach online aufgeben auch wenn unter dem Strich vielleicht auch nicht mehr rauskommt als Geld zurück. Aber es ist dann auch mal eine Warnung an den Händler, das summiert sich irgendwann und dann kommt auch irgendwas bei rum und man geht ja dann auch als Gewinner aus der Sache, ich lass mich von Dir nicht verar.....

Aufpassen muss man wenn man zum Anwalt geht, wenn derjenige in einem Insolvenzverfahren oder so steckt dann bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.
Prüfen kann man das in dem man das zuständige Gericht des dort ansässigen Händlers kontaktiert.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #38
Mit einem Refraktometer muß man umgehen können. Das funktioniert etwas anders als den Oechslegrad eines Weines zu ermitteln. Und es ist nicht der Weisheit letzter Schluß. Da bedarf es noch einige andere Prüfgerätschaften und vor allem das Backgroundwissen, das man als Edelsteingutachter benötigt.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #39
Mit dem Strafrecht kommt man nur selten weiter (die Erklärung wäre zu lang). Viel interessanter ist die Möglichkeit darauf zu bestehen, das geliefert zu bekommen, was auf der Rechnung steht. Dann wird es für den Verkäufer schnell ungemütlich und teuer. Denn er ist dann verpflichtet, das zu liefern was er angeboten hat und muss auf seine Kosten so einen Stein nachkaufen und fassen lassen.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #40
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal

Mit dem Strafrecht kommt man nur selten weiter (die Erklärung wäre zu lang). Viel interessanter ist die Möglichkeit darauf zu bestehen, das geliefert zu bekommen, was auf der Rechnung steht. Dann wird es für den Verkäufer schnell ungemütlich und teuer. Denn er ist dann verpflichtet, das zu liefern was er angeboten hat und muss auf seine Kosten so einen Stein nachkaufen und fassen lassen.
So ähnlich wollte ich auch schreiben. Wenn du Zeit und gute Nerven hast kannst es ja mal machen.
Rubellit
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Rubellit

 ·  #41
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal

Mit dem Strafrecht kommt man nur selten weiter (die Erklärung wäre zu lang). Viel interessanter ist die Möglichkeit darauf zu bestehen, das geliefert zu bekommen, was auf der Rechnung steht. Dann wird es für den Verkäufer schnell ungemütlich und teuer. Denn er ist dann verpflichtet, das zu liefern was er angeboten hat und muss auf seine Kosten so einen Stein nachkaufen und fassen lassen.


Ja klar aber es muss auch immer im Verhältnis zueinander stehen, ganz so einfach ist das ganze dann auch nicht, kaufst ein Ring für 200,- gehst zum Anwalt und kriiegst dann ein für 20000,-.
Das wird teiöweise auch sehr clever gemacht. Man sollte auf jeden Fsll bei Höndlern alles genau durchgucken gerade bei ebay, ds gibs so viel an Auswahlmöglichleiten und meistens liest man nur den Text. Anwälte haben solche meistens gute. Da kriegt man dann meistens, noch Anzeige wegen Beleidigung mit Schadensersatzfordeung usw., hab ich alles schon erlebt. Da muss sich wirklich gut im Griff, vor allem auch mit Formulierungen usw. usf.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #42
Zitat geschrieben von Rubellit

......Da muss sich wirklich gut im Griff, vor allem auch mit Formulierungen usw. usf.


In der Tat, das sollte man. :ninja:
Rubellit
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Rubellit

 ·  #43
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal

Mit dem Strafrecht kommt man nur selten weiter (die Erklärung wäre zu lang).
Viel interessanter ist die Möglichkeit darauf zu bestehen, das geliefert zu bekommen...


Da stimme ich voll und ganz zu, die Masse macht es irgendwann aber. Nicht immer hat man die finanziellen Mittel (erstmal die Anwaltskosten auszulegen) oder eine Rechtsschutzversicherung die das abdeckt. Und etwas Risiko ist auch immer dabei. Anzeige ist vor allem dann wichtig, wenn man noch keine Erfahrung hat, das man dann auch Fragen was soll ich jetzt machen usw. beantwortet bekommt und oftmals erfährt man dann auch ob eine Insolvenz vorliegt, falls eine vorliegeb sollte usw.. Ist immer noch besser als garnichts machen. Wenn jeder so denken und handeln würde, dass das alles nichts bringt, dann wird sich auch nichts ändern!

Braucht man aber wieder Geduld, rennerei/teöefoniererei, Geld muss man meistens auch auslegen und der Ausgang ist auch nicht immer 100% gesichert. Und bei Beträgen wo die Anwaltskosten, gegebenenfalls noch Verfahrenskosten usw. erstmal selbst bezahlt werden müssen, noch dazu kommen könnten...und die meisten Händler die in so welche Situation kommen, haben da natürlich auch schon Erfahrungen.
Ist eine schwierige Sache auch wenn man eigentlich im Recht ist. Es kann ja wirklich sein dass der Händler den Stein als "echt eingekauft" und das ist dann wieder ne andere Geschichte. Ich finde das generell schwierig wie man sich da entscheiden soll, einer der wissentlich was unechtes verkauft, kennt sich mit Sicherheit auch mit der Rechtslage gut aus.
Rubellit
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Rubellit

 ·  #44
Zitat geschrieben von pontikaki2310

Zitat geschrieben von Rubellit

......Da muss sich wirklich gut im Griff, vor allem auch mit Formulierungen usw. usf.


In der Tat, das sollte man. :ninja:


Aber man sollte es auch rauslassen, Anruf ist da am besten denke ich, auch wenn der falsche rangehen sollte (der wirds aber mit Sicherheit ausrichten) das Gespräch wird ja meistens nicht aufgezeichnet...
Ich knall den Leuten denn auch schon heftige Bewertungen rein.
Am besten ist denn auch noch wenn derjenige darauf reagiert und das als Verleumdung oder wollte den Preis drücken, hat das selbst ausgetauscht usw. als Antwort darauf angibt....aber gut das man denn nochmal darauf anteorten kann bei ebay, lade dann Bilder hoch mit Textverlauf usw. und Drück die dein bei so jemandem rein. Ich schätze mal das vielleicht 1ner von 10 sich überhaupt Bewertungen anguckt.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #45
Zitat geschrieben von Rubellit

Es kann ja wirklich sein, dass der Händler den Stein als "echt eingekauft" und das ist dann wieder ne andere Geschichte.
Eben.
Und da, wie Du sagst, das Zivilverfahren auch voller Risiken ist, bleibt nur die alte Empfehlung nur da zu kaufen wo man dem Verkäufer vertrauen kann. Besonders dann, wenn es eine Investition ist.

Wenn man mit Spielgeld einkauft und einen Totalverlust einkalkuliert, ist das natürlich etwa anderes. Dann darf man sich aber auch nicht wundern oder ärgern.
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