Hallo ihr lieben,
ich habe ein winziges Geschäft in dem ich selbst gemachten Schmuck verkaufe. In dem letzten Jahr habe ich die kleinunternehmer Schwelle überschritten und seit diesem Jahr eine ust Nummer.
Gelegentlich kaufe ich auch alten Schmuck an und nutze ihn selbst als Rohstoff oder verkaufen ihn an die scheideanstalt.
Von dieser habe ich nun die erste Abrechnung in diesem Jahr erhalten, auf der von dem reverse charge Verfahren gesprochen wird, dadurch ist ja die scheideanstalt als Leistungsempfänger dazu verpflichtet die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Wie handhaben ich es auf meinen ankaufsbelegen, dort kann ich von privat ja keine mwst verlangen.
Wie handhabt ihr es steuerlich?
Liebe Grüße
Silberfrau
ich habe ein winziges Geschäft in dem ich selbst gemachten Schmuck verkaufe. In dem letzten Jahr habe ich die kleinunternehmer Schwelle überschritten und seit diesem Jahr eine ust Nummer.
Gelegentlich kaufe ich auch alten Schmuck an und nutze ihn selbst als Rohstoff oder verkaufen ihn an die scheideanstalt.
Von dieser habe ich nun die erste Abrechnung in diesem Jahr erhalten, auf der von dem reverse charge Verfahren gesprochen wird, dadurch ist ja die scheideanstalt als Leistungsempfänger dazu verpflichtet die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Wie handhaben ich es auf meinen ankaufsbelegen, dort kann ich von privat ja keine mwst verlangen.
Wie handhabt ihr es steuerlich?
Liebe Grüße
Silberfrau