Zu Weihnachten wurde im Freundeskreis eine antike Brosche verschenkt. Die Brosche selbst ist opulent, definitiv kein Serien-/Industrieprodukt und dürfte aus einem größeren Zusammenhang stammen, wahrscheinlich konnte man sie auch als Schließe einer mehrreihigen Perlenkette nutzen. Erworben wurde die Brosche in einer Auktion und dabei war ein Gutachten von 2020 über einen "Wiederbeschaffungswert".
Im Gutachten steht der Satz: "Aufgrund der derzeitigen Marktsituation wird der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Schmuckstück aus der Zeit um 1900 auf etwa X EUR geschätzt. Grundlage der Schätzung sind Einzelhandelskaufpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in einem deutschen Antiquitäten- bzw. Juweliergeschäft. Aufgrund unterschiedlicher Bezugsbedingungen und Kalkulationsmargen kann es in der Praxis zu abweichenden Preisen bei der Wertermittlung kommen."
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein Wiederbeschaffungswert der Preis ist, den man für eine Neuanfertigung/Kopie heute zahlen müsste und nicht für ein ähnliches Schmuckstück, das es zumindest in diesem Fall im Handel mit ziemlicher Sicherheit nicht ein zweites Mal geben wird.
Ist der Begriff "Wiederbeschaffungswert" einheitlich definiert oder kann sich im Falle von Antikschmuck hinter ihm mal der Preis für ein ähnliches antikes Schmuckstück (wie ähnlich es auch immer sein mag/kann) im Handel oder der Preis für eine Neuanfertigung/Kopie handeln?
Im Gutachten steht der Satz: "Aufgrund der derzeitigen Marktsituation wird der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Schmuckstück aus der Zeit um 1900 auf etwa X EUR geschätzt. Grundlage der Schätzung sind Einzelhandelskaufpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in einem deutschen Antiquitäten- bzw. Juweliergeschäft. Aufgrund unterschiedlicher Bezugsbedingungen und Kalkulationsmargen kann es in der Praxis zu abweichenden Preisen bei der Wertermittlung kommen."
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein Wiederbeschaffungswert der Preis ist, den man für eine Neuanfertigung/Kopie heute zahlen müsste und nicht für ein ähnliches Schmuckstück, das es zumindest in diesem Fall im Handel mit ziemlicher Sicherheit nicht ein zweites Mal geben wird.
Ist der Begriff "Wiederbeschaffungswert" einheitlich definiert oder kann sich im Falle von Antikschmuck hinter ihm mal der Preis für ein ähnliches antikes Schmuckstück (wie ähnlich es auch immer sein mag/kann) im Handel oder der Preis für eine Neuanfertigung/Kopie handeln?