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Stempelgesetz - Wie das Gesetz richtig interpretiert wird?

 
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Goldie
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Goldie

 ·  #1
Hallo Kollegen,

da nun mittlerweile in zwei sehr interessanten threads das stempelgesetz angesprochen wurd und oftmals die auffassungen ganz schön auseinander gehen möchte ich euch hier die möglichkeit geben ausschliesslich über dieses thema zu diskutieren....

Meinungen im Thread sind selbstverständlich keine Rechtsberatungen!

lg
martin
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Dann grenzen wir das einmal vereinfacht ein:
In Deutschland gilt das Stempelgesetz nur für Gold und Silber. Und da muss alles was fest (metallisch) verbunden ist (gelötet, gesintert oder geschweisst - nicht gefasst) nach dem einschmelzen im Durchschnitt mindestens dem gestempelten Feingehalt entsprechen.

Wenn nun Mokume Gane so aufgebaut ist das der Gesamtprozentsatz an Gold mindestens 585 oder 750 Feingold entspricht, dann ist es ja kein Problem den Schmuck mit Silber (oder einem anderen nicht Gold-Metall) zu schichten und zu stempeln.

:-)
Michael Wiesner
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Michael Wiesner

 ·  #3
Ein Hallo und Dankeschön für die Beiträge zum Stempelgesetz.

Wir werden das Thema innerhalb unseres Mokume Gane Verbandes
auf jeden Fall neu aufrollen. nach den hier deutlich gemachten Hintergründen
bin auch ich der Meinung, dass diese Ringe eigentlich nicht gestempelt werden dürfen.
Und wenn, dann überhaupt nur mit den enthaltenen Metallbezeichnungen und ohne jeden Feingehalt. Dann ist allerdings ob das dann nicht automatisch einen Feingehalt von 1000 Teilen suggerieren würde.

Vielen Dank und Grüße

Michael Wiesner
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
Zitat geschrieben von Michael Wiesner
.....
Und wenn, dann überhaupt nur mit den enthaltenen Metallbezeichnungen und ohne jeden Feingehalt. Dann ist allerdings ob das dann nicht automatisch einen Feingehalt von 1000 Teilen suggerieren würde.

Vielen Dank und Grüße

Michael Wiesner

Das wäre dann ein Fall für die Gerichte im Falle einer Abmahnung im Bereich Wettbewerbsrecht.
Allerdings hätte es zumindest den Vorteil das es nicht dem Stempelgesetz klar widersprechen würde. Und die Angabe des Hauptmetalls ohne Feingehaltsangabe ist nirgends gesetzlich geregelt.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #5
Zitat geschrieben von Michael Wiesner
Wir werden das Thema innerhalb unseres Mokume Gane Verbandes auf jeden Fall neu aufrollen. ...


Hallo Michael,
zumindest, was Österreich anbelangt, hat Charlotte Edtmayer-Scheibe (eines eurer Verbandsmitglieder) die Sache mehr oder weniger klären können, wie ich vor einigen Wochen im Forum zu Mokume lesen konnte.

Ich denke, Du wirst da einen ähnlichen Weg gehen müssen.

Gruß, Mario.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
Scheint ähnlich zu sein wie in Deutschland, nur der Satz,

Zitat:
Anders bei Au917/Ag935. Hier aber den Feingehalt von Au auf Gold punzieren und den von Ag auf Silber.

..ist weiterhin problematisch und zumindest in D nicht zulässig. Das Auflisten der Legierungen in der Rechnung ist auf jeden Fall zulässig und eine gute Idee. Was ich für zulässig halte, ist z.B. bei einer feinen Strukturierung mit 65 % 917-Gold plus z.B. 935 Silber, eine Stempelung mit 585 Gold. Die Schichtstärken der Lagen kann man ja entsprechend anpassen.

Zum Test kann man ja Endstücke einschmelzen und auf Feingehalt überprüfen.
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 ·  #7
Frage:

Hallo,
ich habe einen Ring gekauft, der angeblich echt 925 Silber sein soll. Der Ring hat aber keinen Stempel/Punze. Kann er trotzdem echt sein?

Die Verkäuferin hat mir daraufhin geantwortet, dass die Punzpflicht nicht mehr zwingend notwendig sei. Da ich mich in diesem Themenbereich nicht auskenne, würde ich gern bei Euch eine 2. Meinung einholen.

Danke im Vorraus!

Liebe Grüße
Anja
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
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 ·  #9
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort! Genauso werde ich es machen. Dass der Feingehaltsstempel auf Schmuck in Deutschland nicht mehr pflichtig ist, ist sehr zu bedauern.

Nochmal vielen Dank!

Herzliche Grüße
Anja
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #10
Der Feingehaltsstempel auf Schmuck war noch nie Pflicht.
Wenn wir eine Stempelpflicht hätten, und diese durch dafür zuständige Behörden überwacht werden würde, würde sich das natürlich auch im Preis zeigen .

Wenn dir der Stempel so wichtig ist, kannst du das Stück ja bei jedem Kollegen nachpunzieren lassen.
Prüfen und Stempeln dürfte nicht viel teurer als 10,-€ werden, vorausgesetzt der Ring ist nicht rhodiniert.

Wenn dir das nicht genügt, gibt es z.B. in Frankreich oder England staatliche Stempelämter, die dir gerne ohne jede Rücksicht auf die Optik, mit mehreren Stempelabdrücken, das Stück punzieren.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #11
Zitat geschrieben von Zirkonhead
Wenn dir der Stempel so wichtig ist, kannst du das Stück ja bei jedem Kollegen nachpunzieren lassen.

Keine Ahnung, ob das viele machen, alle jedenfalls nicht. Ich punziere nur eigene Stücke...
Tilo
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Tilo

 ·  #12
ich stemple auch nichts ungestempeltes
nur ersatzweise, wenn durch reparatur der originale stempel entfernt wurde (anhängerschlaufen, ringschiene neu usw)
ich habe einmal eine ausnahme gemacht, weil ich damit eine fremde fehlstempelung korrigiert habe
eine handgearbeitete Kette war mit 750 gestempelt, obwohl sie das nach tests bei verschiedenen goldschmieden und goldankäufern definitiv nicht sein konnte, der säuretest ergab nur minimal besseren stand als 585 und die dichtebestimmung bestätigte das, da hab ich auf wunsch des kunden den 750er ausgeschliffen und 585 gestempelt, weil der feingehalt sicher mindestens erreicht wurde
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 ·  #13
Hallo,

ich habe ein Goldblech gekauft, in dem unter anderem "18k" eingraviert war (in Deutschland). Ist diese Angabe bindend - muss das Stück also 75% Gold enthalten?

mfg
Midas
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #14
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #15
Seit wann kauft man denn punzierte Rohbleche, bzw. wo kauft man sowas?

Zum Glück kann man den Feingehalt ja einfach prüfen.
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