Solang die nicht scharf geschliffen ist, dürfte das weniger zum Problem werden, wenn man glaubhaft machen kann, daß man die nur für seine Mittelalterfaible verwendet. In Nürnberg haben wir einen Mann, der macht Nachtwächterführungen, der trägt auch immer sein Schwert mit seiner Kluft zusammen in der Ubahn.
Shardana
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Shardana
21.05.2023 - 22:40 Uhr
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#18
Das Schwert ist rechtlich gesehen ein ähnlicher Fall wie das Brotmesser im Picknickkorb. Illegal ja, aber von dieser Gruppe geht nicht das Gefahrenpotenzial aus, für das das Waffenrecht verfasst wurde, deshalb kräht de facto kein Hahn nach. Legal zu führen durch berechtigtes Interesse, was das Mittelalter-Hobby sicher sein dürfte, wird es trotzdem erst auf dem Burghof.
Das Führen von Messern mit weniger als 12cm Klingenlänge in der Öffentlichkeit abseits von Veranstaltungen ist generell erlaubt.
Tilo
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Tilo
21.05.2023 - 22:45 Uhr
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#19
ich hab inzwischen nachgelesen
diese Art "Spielschwerter" sind tatsächlich rein theoretisch (mit)führbar, aber dazu müssen sie natürlich einigermaßen stumpf sein und man sollte vielleicht die Ausführungsbestimmungen vom gesetz sicherheitshalber dabei haben oder sich vom Ordnungsamt ne Ausnahmegenehmigung ausstellen lassen
Silberfrau
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Silberfrau
21.05.2023 - 23:35 Uhr
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#20
Ja, wir waren uns auch nicht so sicher und sie hatte es auch möglichst untem Mantel gehalten...Im Jahr drauf habe ich die Kinder sicherheitshalber mit dem Auto geholt, da haben sie ihre Waffen einfach hinten rein geschmissen. Aber ich glaube scharf geschliffen werden die eh nicht verkauft. Waffen sind es aber irgendwie doch.
Shardana
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Shardana
21.05.2023 - 23:38 Uhr
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#21
Ich würde mich nur sehr ungern mit einem Staatsdiener auf eine Diskussion einlassen, wie stumpf denn stumpf genug ist um nicht mehr als Waffe zu gelten. Wenn er Nein sagt dann liegt das schöne Stück halt in der Asservatenkammer. Dann ist es Glückssache es wieder zu bekommen. Ich glaube nicht, dass sich ein Polizist von einer Privatperson Gesetze vortragen lässt.
Statt Ausnahmegenehmigung reicht für den Transport auch ein abschließbares Behältnis. Dann gilt es nicht als Führen.
Nee, also wie gesagt, das KFZ halt. Abschließbar. Außerdem wars dort auch schön.
ÖPNV ist halt nicht immer die bessere Option.
Shardana
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Shardana
22.05.2023 - 11:14 Uhr
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#24
Da kann man auf jeden Fall einige Schwerter kaufen
Ja, die Autonomie des KFZ ist nicht zu unterschätzen. Im Zweifel immer besser.
Tilo
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Tilo
22.05.2023 - 11:37 Uhr
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#25
ein Auto gilt doch nur dann als Behältnis, wenn man nicht selbst im Behältnis sitzt
es geht ja eben um den Zugriff, der nicht so ohne weiteres möglich sein soll
selbst abgetrennter kofferaum gilt nicht, wenn man die Rücksitzlehne vom fahrgastraum umklappen kann
Mittelalterkiste im Auto ist aber ok
Silberfrau
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Silberfrau
22.05.2023 - 11:52 Uhr
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#26
LOL
Shardana
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Shardana
22.05.2023 - 22:23 Uhr
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#27
Zitat geschrieben von Tilo
ein Auto gilt doch nur dann als Behältnis, wenn man nicht selbst im Behältnis sitzt
es geht ja eben um den Zugriff, der nicht so ohne weiteres möglich sein soll
selbst abgetrennter kofferaum gilt nicht, wenn man die Rücksitzlehne vom fahrgastraum umklappen kann
Mittelalterkiste im Auto ist aber ok
Exakt. Aber dafür müsste das Auto schon bewusst kontrolliert werden. Das wurde es bisher nicht einmal bei mir und ich fahre einen 3er BMW von 2004 mit Duisburger Kennzeichen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal
23.05.2023 - 12:43 Uhr
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#28
Zitat geschrieben von Shardana
....
Exakt. Aber dafür müsste das Auto schon bewusst kontrolliert werden. Das wurde es bisher nicht einmal bei mir und ich fahre einen 3er BMW von 2004 mit Duisburger Kennzeichen.
Klar, das ist wie mit Alkohol am Steuer oder ohne Führerschein. Passiert nichts, wenn nichts passiert.
Shardana
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Shardana
23.05.2023 - 18:26 Uhr
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#29
Also Alkoholkontrollen hatte ich schon ein paar wenn es spät war. Es gab nur nie einen Grund meinen Wagen zu durchsuchen.