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Achtung bzgl. Fototapete in gewerblichen Objekten und Werbefotos, wo die im Bild ist!

 
Tilo
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Tilo

 ·  #1
wusste ich bis gestern auch noch nicht, dass es einen "deutschen" Fotografen gibt, der im Urlaubsparadies im fernen Osten wohnend im Auftrag seiner "kanadischen Firma" (an die er seine Rechtebausgelagert hat) das Netz nach Fotos abgrasen lässt, wo auf Bildern u.A. z.B. seiner Steinwandfototapete zu sehen ist (deutsche Kneipen, Hotels, Ferienwohnungen etc.)

zack, kostet 5.000,-
beim Kauf der Fototapete gibts natürlich keinerlei Hinweise auf Veröffentlichungsprobleme und nichtmal als Alibi wenigstens die Nennung des Fotografen

leider lassen sich deutsche Richter auf dieses miese Spiel ein
einer von vielen Links zum Thema
https://www.heise.de/news/Urte…24441.html
gemme
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gemme

 ·  #2
Zitat geschrieben von Tilo

wusste ich bis gestern auch noch nicht, dass es einen "deutschen" Fotografen gibt, der im Urlaubsparadies im fernen Osten wohnend im Auftrag seiner "kanadischen Firma" (an die er seine Rechtebausgelagert hat) das Netz nach Fotos abgrasen lässt, wo auf Bildern u.A. z.B. seiner Steinwandfototapete zu sehen ist (deutsche Kneipen, Hotels, Ferienwohnungen etc.)

zack, kostet 5.000,-
beim Kauf der Fototapete gibts natürlich keinerlei Hinweise auf Veröffentlichungsprobleme und nichtmal als Alibi wenigstens die Nennung des Fotografen

leider lassen sich deutsche Richter auf dieses miese Spiel ein
einer von vielen Links zum Thema
https://www.heise.de/news/Urte…24441.html


Interessant - wo soll sowas noch hinführen ?
wollen wir einen Abmahnverein gründen ?
War natürlich nicht ernst gemeint. ;-)
Shardana
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Shardana

 ·  #3
Oh ja, da hat sich ein richtiger Wirtschaftszweig entwickelt - Gerade auch im technischen Bereich. Da wird es dann häufig zur Interpretationssache ob ein Funktionsprinzip, das irgendwo Verwendung findet, auf ein billig eingekauftes Patent zutrifft sodass sich Geld herausklagen lässt. Schäbig von so einem legalen Betrug zu leben. Und die die einen Mehrwert produzieren müssen es bezahlen...
tatze-1
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tatze-1

 ·  #4
irgendwie muß der sich ja wohl sein Inselhopping zwischen Indonesien, Thailand und Spanien leisten können. Drei Wohnorte, die idealerweise mit dem Flugzeug erreichbar sind, finanzieren sich ja nicht von selbst.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #5
Gleiche Szenarien, anderes Material

Kleinunternehmer/in kauft lustigen Stoff mit Mäusen, Rehkitzen, Panthern, Elefanten usw., näht kleine Täschchen u.ä. davon und verkauft die im Online-Shop.
Ratzfatz ist der bekannte Rechteinhaber da und mahnt kostenpflichtig ab wg. Urheberrechtsverletzung. Kleinunternehmer/in war sich nicht im Klaren, dass dieser Stoff nicht gewerblich genutzt werden darf, denn das wurde beim Kauf des Stoff´s im örtlichen Laden auch nicht erwähnt.

Goldschmiede dürfen die Mäuse und viele andere, urheberrechtlich geschützte Teile nicht herstellen und damit werben.
Tilo
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Tilo

 ·  #6
oh, wusste ich auch nicht, dass man bereits lizenzierte Materialien erneut lizenzieren muss bei gewerblicher Weiterverarbeitung
https://www.onlinehaendler-new…nz-stoffen
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