Hallo Michael!
Was die Bezeichnungen "echt Gold 333" oder ähnliches angeht, da sind wir mit Sicherheit einer Meinung. Auch finde ich den Ansatz der möglicherweise künftig geltenden EU-Regelung gut.
Der Auszug aus dem Fachbuch ist mir bekannt, beantwortet jedoch meine Frage an Dich nicht. Da wir ja ein (noch) gültiges (sehr liberales) Gesetz haben, bezog ich mich mit meiner Frage auch darauf.
Dieses Gesetz kennt nur Gold- und Silberwaren
- alles andere ist hier unter "anderen metallischen Stoffen" (§8 Abs. 1 u. 2) geführt und (nur) danach nicht stempelfähig. Da auch ich mich seit Jahren mit Mokume beschäftige, ist es für mich natürlich interessant zu erfahren, wie andere Hersteller mit der Angabe des Feingehalts umgehen.
Ob sinnvoll oder nicht, heißt es dort doch "... wenn der Gegenstand im ganzen eingeschmolzen wird". Schmelze ich also den
Ring aus den Lagen Pd 500 und Ag 925 ein, welchen Feingehalt soll ich dann stempeln?
Du umgehst diese Frage damit, dass Du beide Feingehalte punzierst. Dieses Vorgehen ist nach meiner Meinung jedoch nicht mit dem bestehenden Gesetz vereinbar. Nicht zuletzt, weil einfach nicht nachprüfbar, wieviel von was nun wirklich im fertigen Stück enthalten ist.
(Stempelfähig wäre z. B. Au 750 GG und Au 750 RG)
Fragenden Gruß, Mario.