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Kette mit großem Brillant Solitär

 
MauMax
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MauMax

 ·  #1
Hallo,

ich würde gern wissen, wieviel ich für meine Kette im Privatverkauf ansetzen kann/darf.

Sie ist aus 750 Weissgold und wiegt 11 Gramm. In einer runden Fassung ist ein Solitär Brillant, Farbe weiß und lupenrein.
Er hat eine Größe bzw Gewicht von 1,5 Karat.

Zur Kette besitze ich nur eine einfache Rechnung des Antikhändlers.

Die Angaben hatte ich vor einiger Zeit von einem Diamanthändler prüfen lassen. Im gefassten Zustand. Er bestätigte allerdings die Angaben, meinte, die Farbe könnte sogar besser sein wie angegeben, weil er gefasst beurteilt wurde. Zumindest war er begeistert von dem Anhänger.
Nur gefragt hatte ich ihn nach einem
möglichen Verkaufspreis nicht, da ich die Kette zunächst behalten wollte.

Sehr wahrscheinlich kann mir hier jemand einen Richtwert als möglichen Verkaufspreis geben. Die Internetrecherche fand ich wenig hilfreich….

Vielen Dank und einen herbstlichen Sonntag.
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Kette mit großem Brillant Solitär
Tilo
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Tilo

 ·  #2
du fragst jetzt ernsthaft nach einem verkaufspreis ohne die Angaben von Verkäufer und Gutachter zu Farbe und Reinheit zu nennen?
ja, kann man machen, aber man kann da keine sinnvolle Antwort drauf geben
MauMax
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MauMax

 ·  #3
Hallo Tilo,
ich habe eine einfache Rechnung von einem
Antiquitätenhändler aus Deutschland.
Darin steht:
750 Weissgold
Gewicht: 11 Gramm
Farbe: Wesselton
Reinheit: Lupenrein

Begutachtet habe ich den Stein von der Diamantagentur lassen. Sie haben den Anhänger geprüft mit sämtlichen Gerätschaften und meinten damals, dass ich kein Zertifikat von ihnen bräuchte, da die Angaben absolut verlässlich seien.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
MauMax
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MauMax

 ·  #5
Das ist eine recht große Spanne.
Dann würde es doch Sinn machen, den Stein ausfassen zu lassen und ein richtiges Gutachten erstellen zu lassen?!

Wäre die Gemmologische Gesellschaft in Idar-Oberstein da zu empfehlen?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
Ja, das ist eine große Spanne. Es sind doch auch viele Parameter offen.

1. Lupenrein kann nie in der Fassung endgültig beurteilt werden, es können sich Einschlüsse verstecken, die man in der Fassung nicht sieht.
2. Die Farbe kann ebenfalls im Weißbereich genau von der Seitenansicht bei einem Referenzlicht in einem weißen Falz neben Vergleichsdiamanten bestimmt werden.
3. UV Fluoreszenzangabe fehlt
4. die drei Kriterien Symmetrie, Proportionen und Güte der Politur müssen erfasst und ausgewertet werden.

Erst dann hat man genügend Daten um einen Verkaufswert anzusetzen. Meine Kunden überlassen mir das Ausfassen und diese Arbeiten. Danach schlage ich einen Verkaufspreis von Privat für die Schmuckbörse vor. Der unterscheidet sich in der Regel vom Versicherungswert.

Das Diamantinstitut in Idar-Oberstein ist eine sehr gute Adresse, denn deren Gutachten sind weltweit anerkannt.

Bei sehr hochwertigen Diamanten sende ich diese zusätzlich zu meiner Einstufung dorthin, weil sich gerade die hochwertigen Diamanten mit deren Zertifikat zu einem etwas höheren Preis verkaufen lassen. Bei anderen lohnt sich das meist nicht.
MauMax
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MauMax

 ·  #7
Dann werde ich den Stein ausfassen und richtig begutachten lassen in Idar-Oberstein.

Vielen Dank für die hilfreichen Infos 🙂👍🏻
MauMax
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MauMax

 ·  #8
Hallo Zusammen,

ich habe drei Goldschmiede aufgesucht, um den Brillant ausfassen zu lassen. Alle waren äußerst zurückhaltend, einer sogar ablehnend, den Stein auszufassen, da es immer mit Risiko behaftet ist, den Stein zu beschädigen.

Außerdem sei die Fassung eine sehr schöne und massive Goldschmiedearbeit.

Alle drei bestätigten allerdings die Angaben des Steins. Farbe mindestens weiß oder besser, Lupenrein zumindest im gefassten Zustand, Größe. Und waren sehr begeistert.

Nun hätte ich schon gern ein aussagekräftiges Zertifikat. Das wurde mir auch nahegelegt. Dort hatte ich das „Zertifikat“ des Antikhändlers vorgelegt.

Ich habe nun gelesen, dass IGI auch gefasste Steine bzw. Schmuckstücke graduiert. Zumindest mit „ungefähren“ Angaben.

Sind diese Zertifikate aussagekräftiger als ein Zertifikat, dass ich evtl von einem Schmucksachverständigen/Gutachter anfertigen lassen würde? Oder ist es „nur“ der Name des Instituts?

Oder doch das Risiko eingehen und den Stein ausfassen und graduieren lassen?

Vielen Dank vorab für Euren Hilfe
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Wenn man den Stein verkaufen will, ist ein Gutachten sinnvoll. Sonst nicht. Da genügt für die Hausratversicherung nach Einbruch oder Diebstahl die Rechnung.
Ansonsten sind alle Gutachten, egal von wem, immer nur ungefähr und unter Vorbehalt. Also wozu das Ganze, wenn man sowieso nicht verkaufen will?
MauMax
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MauMax

 ·  #10
Ich bin, was einen Verkauf angeht, unentschlossen.

Wenn man das „Zertifikat“ des Antikhändlers sieht….es ist schon etwas speziell, insbesondere für die heutige Zeit?! Außerdem fehlen für den Stein ja doch einige wichtige Angaben, die Ihr hier angefragt habt (Floureszenz z.B.).
Das kann man sicher auch im gefassten Zustand beurteilen?

Im Prinzip könnte jeder eben mal am PC ein solches Zertifikat erstellen. Es sind zwar Stempel und Unterschrift vorhanden. Von Berufswegen weiß ich allerdings, dass sämtliche Dokumente und Papiere fälschbar sind.

Ich möchte das Zertifikat auch nicht hier hochladen (nicht dass ich jemanden zu nahe trete, denn es sind sehr viele Händler und Fachleute hier).

Aber eine andere Frage habe ich noch:
Der Händler (und das steht wiederum im Zertifikat) hat angegeben dass das Collier von 1995 ist. Woran kann man das denn erkennen? Ist die Fassung typisch dafür? Oder können das Fachleute erkennen?
Also bei Art Deco Schmuck ist auch für mich erkennbar, aus welcher Zeit er ist, aber mein Collier ist doch recht klassisch/zeitlos?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #11
Eigentlich sind doch alle wichtigen Fragen beantwortet.

1. Der Wert für einen möglichen Privatverkauf oder alternativ für einen Versicherungswert lässt sich genau bestimmen, wenn der Stein ausgefasst wird und untersucht werden kann. Besonders dann, wenn bisher über die Reinheit und Farbe in der Fassung keine sicheren Angaben gemacht wurden oder werden konnten.

2. Wenn man sich beruflich mit Fälschungen befasst, sollte man auch Fälschungen und echtes unterscheiden können. Zumindest kann man denjenigen, der ein Zertifikat erstellt, beim Abholen fragen, ob er seine eigene Unterschrift gefälscht hat.

3. Der Zeitzuschätzung kann ich nicht widersprechen, auch wenn es nicht ein Jahr, sondern eher der Bereich von ein bis zwei Jahrzehnten sein kann. Solche Zeitzuschreibungen macht der Fachmann aus seiner Erfahrung und hier, aus meiner Erfahrung, richtig.

4. Unterlagen und Informationen zurückzuhalten und trotzdem Fragen zu stellen, kommt nicht gut an. Ein Zertifikat ist keine Verschlusssache.

Ich empfehle hier zuzuwarten bis man weiß, was man will und dann so vorzugehen wie bereits empfohlen.
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