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Arbeitsort für Hobbygoldschmiede, Problem mit Vermieter

 
SidEwigk
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SidEwigk

 ·  #1
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Und zwar würde ich gerne wissen ob jemand von Euch weiß inwiefern es verboten ist in seiner Wohnung (Egal ob Keller oder anderer Ort den man sich dafür eingerichtet hat) Edelmetalle zu schmelzen?
Ich hatte meinem Vermieter davon erzählt das ich es vorhabe und die mündliche Erlaubniss von Ihm bekommen.
Jetzt, nachdem wir wegen etwas anderem Zoff haben, wirft er mir dieses vor.....
Was könnt Ihr mir dazu sagen?
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #2
Erst mal den Mietvertrag lesen, ob da was über offene Feuerstellen steht.
Es gibt eine Verordnung über die Lagerung von Flüssiggas und Betrieb von Gas-Geräten. Hier kommt es auch auf die Mengen des gelagerten Gases an. Einzelheiten habe ich nicht mehr im Kopf.
Ziselierhammer
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Ziselierhammer

 ·  #3
Zitat geschrieben von SidEwigk

(Egal ob Keller oder anderer Ort den man sich dafür eingerichtet hat) Edelmetalle zu schmelzen?


Propanflaschen dürfen nicht im Keller gelagert werden!
SidEwigk
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SidEwigk

 ·  #4
Also im Mietvertrag steht nichts wegen offenen Feuerstellen.
Wegen der Verordnung googel ich gleich mal. Die Propangasflasche steht nicht im Keller, sondern wird in der Wohnung gelagert, inkl. angeschlossenem Druckgasminderer und Schlauchbruchsicherung.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
Darf auch nicht im Keller verwendet werden. Das Gas muß abfließen können, weil es schwerer ist als Luft.

Mündliche Vereinbarungen sind schön und gut, Papier ist geduldig.
Tilo
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Tilo

 ·  #6
Zitat geschrieben von tatze-1

Mündliche Vereinbarungen sind schön und gut, Papier ist geduldig.

was willst du damit sagen?
dass es egal ist, ob schriftlich oder mündlich vereinbart, wenn die aktuelle Stimmung des vermieters gegen ihn ist?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #7
Will sagen, Papier erinnert sich eher an Vereinbarungen als ein akuter Gedächtnisausfall, wenn dann behauptet würde, man hätte von nix gewußt. Da gilt dann nicht mehr "was interessiert mich mein Geschwätz von gestern". Die Stimmung zwischen mir und meinem Vermieter ist auch nicht die beste, aber wir schaffen es, unsere Streitigkeiten themenbezogen separat zu halten, weil die eine Baustelle mit der anderen nix zu tun hat.
Tilo
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Tilo

 ·  #8
achsooo
das schprichtwörtliche geduldige Papier meint nämlich das Gegenteil von dem, was du ausdrücken wolltest
SidEwigk
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SidEwigk

 ·  #9
Ja leider bin ich zu vertrauensselig und glaube daran das die Leute sich an Sachen halten die sie versprechen...
Auch meinen aktuellen Ärger hab ich damals beim Vermieter nur mündlich gemeldet...selbst ne richtige Whatsapp wäre besser gewesen als nur auf die Aussage des Vermieters zu setzen...naja hinterher is man immer schlauer :-(
Morgen mal mit dem Mieterschutzbund sprechen was die sagen...
Vor allem wird er gerade persönlich und die Sache wird schmutzig....
Naja ich danke Euch vielmals für Eure Hilfe!!!
tatze-1
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tatze-1

 ·  #10
Viel Erfolg.
SidEwigk
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SidEwigk

 ·  #11
Danke...
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #12
Ist vielleicht auch eine Versicherungsfrage.
Man darf ja normal seine Hobbies nachgehen so lange keine Nachbarn durch Lärm, Gestank usw. gestört werden.
Der Vermieter befürchtet nun, - hast wohl einen schlafenden Hund geweckt - dass du das Haus abfackelst.
Auf Grund so einer vorgeschobenen Befürchtung, natürlich vom Brandschutzbeauftragten - ist unsere Werkstatt an der Erlanger VHS aufgekündigt worden, da kannste gar nix machen. Aber irgendwie begründen muss er es ja schon.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #13
Verlass Dich mal lieber nicht auf den Mieterschutzbund, die erzählen ganz oft Müll.

Schau in deinen Mietvertrag, möglicherweise hat der Vermieter tatsächlich einen Anspruch darauf, dass die Gasflaschen entfernt werden.
Mängel solltest Du zukünftig per Einwurfeinschreiben an den Vermieter melden (kannst ja erstmal mündlich oder per WhatApp mitteilen), andere Meldungen (auch WhatsApp) haben i.d.R. keine rechtliche Beweiskraft.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #14
Zitat geschrieben von Kornelia Sch

Einwurfeinschreiben

Ich würd bei wichtigen Dingen die 2,20 € zusätzlich
für Einschreiben-Eigenhändig investieren.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #15
Übergabeeinschreiben werden heutzutage vom Postboten unterschrieben auch kontaktlos in den Briefkasten geworden. Selten, daß man die bei der Post persönlich abholen muß.
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