Zitat geschrieben von Tilo
meint also: wenn der Rohstein mit falscher Herkunftsangabe über dubiose Wege unterwegs ist, kann niemand das widerlegen.
Doch Tilo, kann man. So ganz einfach, wie von manchen behauptet, ist es - zum Glück - nicht! Es gibt schon Möglichkeiten der Überprüfung.
Abgesehen davon, muss man ja auch zwischen den von mir angesprochenen GIA-Originzertifikaten und dem Ablauf beim Kimberley-Prozess unterscheiden. Das sind unterschiedliche Dinge, wobei die Vorgehensweise beim Kimberley-Prozess wesentlich aufwendiger und teurer ist. Hier sind zahlreiche Hürden zu nehmen und Überprüfungen zu bestehen.
Und auch falls es doch gelingen sollte, eine Partie Rohdiamanten mit falschem Herkunftsnachweis zu exportieren - weil die Behörden vor Ort getäuscht oder bestochen wurden - werden diese bei der Einfuhr, z.B. nach Deutschland wieder von Kollegen (Diamantengutachtern für Rohdiamanten) und erfahrenen Zollbeamten (es gibt nur eine Zollstelle über die alle Rohdiamanten importiert werden müssen) überprüft und auch hier können sie zurückgewiesen werden.