Zitat geschrieben von Tilo
...
und vermutlich auch den Richtern, völlig unbekannt ist. aber vor gericht und.....
angenommen, es wird ein bescheuerter Sachverständiger genommen, der erklärt, dass LG logisch und klar ersichtlich international die Abkürzung für künstlich ist, dann siehts schlecht aus (nichts gegen dich, Susanne, aber es gibt nunmal sone und sone Sachverständige, ich erinnere an den Fall, der in Facebook besprochen wurde, wo ein Sachverständiger nur maximal 1% Verarbeitungsverlust über den gesamten Herstellungsprozess von Ringen als angemessen ansah. unfassbar)
@Tilo: ich erinnere mich gut.
Hier zur Info: Bei einem Gutachten gibt es immer eine Seite, die mit dem Ergebnis zufrieden ist und eine, die es nicht ist. Wenn eine Seite nicht zufrieden ist und ein Gutachten anzweifelt, bleibt immer noch ein Recht darauf, ein Gegengutachten anfertigen zu lassen. Das ist ein gar nicht so unübliches Prozedere. Es ist natürlich immer erst einmal noch mit dem Einsatz von zusätzlichem finanziellen Aufwand zu rechnen. Aber diese Vorkosten erhält man, falls man das Recht zugesprochen bekommt, normalerweise wieder zurück.
Wenn ein Gericht eine/n Sachverständige/n vorschlägt, haben üblicherweise die beteiligten Parteien die Möglichkeit, vorab diesem Vorschlag zuzustimmen oder abzulehnen.
Wir Sachverständige müssen alle 5 Jahre wieder neu bestellt werden. Dazu gehört normalerweise auch eine Überprüfung der angefertigten Gutachten und ein lückenloser Nachweis über entsprechende Fortbildungen. Ich muss beispielsweise im Rahmen meiner IHK-Bestellung mindesten 2 Fortbildungen pro Jahr nachweisen. Bei der HWK gibt es ein Punkte-System für die Fortbildungen, das man erfüllen muss.
Man wird also nicht so ohne weiteres öffentlich bestellt und vereidigt.