Am 16. Dezember 2021 hat die Kommision die Regeln für den Handel mit Elfenbein überarbeitet und verschärft
https://ec.europa.eu/commissio…da_21_6888
https://eur-lex.europa.eu/lega…2021XC1230(03)&from=EN
Für den Import in die/Export aus der EU gibt es jetzt nur noch sehr wenige Ausnahmen (Ankauf von Objekten für Museen bzw. Leihverkehr von Museen, Umzug privater Haushalt), innerhalb der EU ist ein Nachweis für ein Herstellungsdatum von vor 1947 bzw. bei Musikinstrumenten 1975 erforderlich. Alles andere, insbesondere der Handel von Roh-Elfenbein, ist verboten.
https://ec.europa.eu/commissio…da_21_6888
https://eur-lex.europa.eu/lega…2021XC1230(03)&from=EN
Für den Import in die/Export aus der EU gibt es jetzt nur noch sehr wenige Ausnahmen (Ankauf von Objekten für Museen bzw. Leihverkehr von Museen, Umzug privater Haushalt), innerhalb der EU ist ein Nachweis für ein Herstellungsdatum von vor 1947 bzw. bei Musikinstrumenten 1975 erforderlich. Alles andere, insbesondere der Handel von Roh-Elfenbein, ist verboten.