Schmuck-Themen allgemein
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Verkauf von 8k Gold nach Österreich

 
Saskiaaa
 
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Saskiaaa

 ·  #1
Hallo, ich habe eine Frage an die Profis. Könnt ihr mir sagen, ob ich von meinem deutschen Onlineshop, auf dem ich handgemachte 333 Gold Produkte anbiete, an Kunden in Österreich verkaufen kann ohne rechtliche Probleme? Und falls ja, muss ich etwas Bestimmtes beachten? Dort gilt eine Legierung ja erst ab 585 als Gold und erst ab da gibt es eine Punzierungspflicht und eine Pflicht zur Anbringung der Verantwortlichkeitsmarke. Wenn ich jetzt ein mit 333 gestempeltes Schmuckstück dorthin verkaufen will... geht das? Ich wäre Euch über Rat sehr dankbar.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #2
Hallo Saskiaaa, soweit es mir bekannt ist, sind hier im Forum keine Advokaten unterwegs. Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle sowieso ausgeschlossen.

Mit anderen Worten: Wenn wir Dir hier sagen, dass es so oder so ist, willst Du Dich im Streitfall darauf berufen? Eher nicht, oder?

Eine kurze Recherche bei den üblichen Suchmaschinen bringt unter anderem diesen Link hervor - hier findest Du Deine Antwort.

Hier noch der Link zum Österreichischen Punzierungsgesetz.

Weitere Sicherheit brächte es, einen Rechtsanwalt im betreffenden Land zu befragen. Das könnte natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden sein.

HTH
Saskiaaa
 
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Saskiaaa

 ·  #3
Hallo Mario, danke für deine Antwort. Das lieb ich ja, wenn man um Hilfe fragt und "google das doch" empfohlen bekommt :) Nein, aber mal ehrlich... Google hab ich schon zu Rate gezogen und auch das österreichische Punzierungsgesetz gelesen. Ich habe da die Antworten auf meine Frage nicht gefunden, weshalb ich mich an dieses Forum gewendet hab.
Ich hatte die Hoffnung, dass hier im Forum ein Goldschmied ist, der eine niedrigere Legierung wie 8 und 9 k von Deutschland schonmal nach Österreich verkauft hat und mir sagen kann wie er/sie vorgegangen ist. (z.B. habe ich gelesen dass man das nicht als Edelmetall deklarieren darf weil es eben nicht als Gold anerkannt wird... reicht es dann auf die Rechnung etwas anderes zu schreiben? usw.)
Mir ist klar, dass dieses Forum keine Rechtsberatung ist, auf die ich mich im Zweifel berufen kann. Auf den Kopf gefallen bin ich nicht :)
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der was weiß.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
ganz unten in Marios Link steht nach meinem Verständnis: wenns im Ausland nach deren jeweiligen Vorschriften mit feingehaltsstempel versehen wurde, passt das

klar gibts letztlich noch einen Widerspruch, weil nach ösivorschriften es gar kein 333 gibt
ich vermute, da gibts keine Probleme bei deinen Kleinmengen an Endverbraucher
ist ja nicht gewerblich für Wiederverkauf in Ö.

wenn ich sehe, wie hierzulande völlig ungeniert unechte Ware mit fakestempeln verkauft wird (auch ganz frech online sowohl bei amaz. und auch in normalen Internetshops, könnte man auch mal für Österreich recherchieren), dann sollte mit deinen einigen wenigen korrekt 333 gestempelten Stücken nichts passieren

da ich kein Anwalt bin, kann ich da ganz frei spekulieren
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #5
Zitat geschrieben von Guestuser

Hallo Mario, danke für deine Antwort. Das lieb ich ja, wenn man um Hilfe fragt und "google das doch" empfohlen bekommt :) Nein, aber mal ehrlich... Google hab ich schon zu Rate gezogen und auch das österreichische Punzierungsgesetz gelesen. Ich habe da die Antworten auf meine Frage nicht gefunden, weshalb ich mich an dieses Forum gewendet hab.


Es mag ja sein, dass Du das Österreichische Punzierungsgesetz "gelesen" hast ... (*1) Fortsetzung folgt unten

Zitat geschrieben von Guestuser
Ich hatte die Hoffnung, dass hier im Forum ein Goldschmied ist, der eine niedrigere Legierung wie 8 und 9 k von Deutschland schonmal nach Österreich verkauft hat und mir sagen kann wie er/sie vorgegangen ist. (z.B. habe ich gelesen dass man das nicht als Edelmetall deklarieren darf weil es eben nicht als Gold anerkannt wird... reicht es dann auf die Rechnung etwas anderes zu schreiben? usw.)


Womit wir wieder bei dem Punkt sind, dass Dir das herzlich wenig nutzt und Du Dich im Falle eines Falles nicht darauf berufen kannst.

Zitat geschrieben von Guestuser
Mir ist klar, dass dieses Forum keine Rechtsberatung ist, auf die ich mich im Zweifel berufen kann. Auf den Kopf gefallen bin ich nicht :)


Das kann ich nicht beurteilen.

*1 ... wenn Du Dir das Österreichische Punzierungsgesetz noch einmal aufrufen magst, könntest Du bei § 3 (4) 1. auf die Antwort der von Dir gestellten Frage stoßen.
Saskiaaa
 
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Saskiaaa

 ·  #6
Danke Tilo und danke Mario. Die Angabe des Paragraphen und Abschnitts in Kombi mit Tilos Kommentar war eine konkrete Hilfe. Ich hatte es so verstanden, dass dies nur für die in Österreich anerkannten Legierungen gilt, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

Für alle, die sich irgendwann für dieses Thema interessieren, habe ich einen tollen Beitrag von einer Kanzlei gefunden, in dem eindeutig steht: "Uneingeschränkt dürfen in Deutschland punzierte Erzeugnisse ohne eine erneute Kontrolle des Einfuhrstaates nur nach Österreich exportiert werden."
https://www.it-recht-kanzlei.d…hnung.html
Tilo
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Tilo

 ·  #7
der von dir verlinkte Artikel ist interessant, allerdings manchmal auch nicht ganz richtig (nicht falsch, aber eben auch nicht richtig)
immer wieder formulieren sie dort: im Ausland erneute Kontrolle für von Deutschland importierte Schmuckstücke
da die hier ja nicht offiziell kontrolliert werden, kanns keine erneute Prüfung sein, sondern die erste überhaupt ;-)
eben eine (dort richtig formuliert) Nachzertifizierung nach den dortigen jeweils gültigen Regeln

noch ein kleiner fehler: bei zulässiger Nickelabgabe wird fälschlich my oder myg als Einheit genannt
richtig wäre je nach komma mg oder µg
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