Zitat geschrieben von tatze-1
Beim Zoll muß man bedenken, daß der Zoll auch noch Mahngebühren etc. aufschlägt, die er von dem Gepfändeten nicht erhalten hat. Diese Gebühren dürften sie dann auch auf den Auktionen noch mit aufschlagen, um auf ihre Kosten zu kommen.
Zitat geschrieben von tatze-1
ich sag doch, die werden ihre Gebühren draufschlagen, um das Mindestgebot zu beziffern.
Bei Zoll-Auktion (dort versteigern der Zoll, der Bund, Länder und Gemeinden was beschlagnahmt wurde bzw. was sie nicht mehr brauchen) und bei Justiz-Auktion (dort versteigern Gerichtsvollzieher und Justizbehörden) gibt es keine Gebühren/Aufschläge über das (Höchst)Gebot hinaus (sieht man mal vom Porto ab).
Aus irgendwelchen Gründen werden (auch) dort teils abstruse Preise gezahlt, ich hatte hier mal auf vergoldete
Ketten hingewiesen (https://www.goettgen.de/schmuck-foren/ftopic30413.html), im Angebot stand dort mehrmals (mindestens 3-mal), dass die Kette vergoldet ist. Das hat aber die Bieter nicht davon abgehalten, viel zu hohe Gebote abzugeben. Da kann man auch nicht mehr helfen.
In einer Auktion ist es nicht verboten hohe Gebote abzugeben. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist ein Netsuke, dass 1963 bei Lempertz versteigert wurde. Ersteigert hatte das Los der damalige Bundestagspräsident Carlo Schmid für sagenhafte DM 4.800 aufgrund eines unlimitierten schriftlichen Gebots (Taxe war DM 200, zum Vergleich das monatliche Gehalt meines Vaters als Berufseinsteiger nach der Uni lag in dem Jahr bei DM 1.100). Das Auktionsergebnis war in Japan am nächsten Tag in den Schlagzeilen und es war noch für Jahre das teuerste Netsuke der Welt.