Es werden ja nicht nur Gegenstände von Schuldnern versteigert. Aber ich glaube allgemein sind die Behörden ziemlich schmerzfrei, wenn der Erlös aus einer Versteigerung die Schulden und (Mahn-)Gebühren deckt, dann ist das gut, wenn es mehr wird, dann steht dieser Betrag dem Schuldner zu, wenn es weniger ist, ja mei, dann hat er/sie halt noch eine Restschuld, die weiterhin zu begleichen ist.
Bei Gold/Silber wird der ungefähre Materialwert als Mindestgebot gesetzt, da der Materialwert aber abhängig vom Börsenkurs ist, schwankt das halt ein wenig, manchmal wird es einen Tick drunter sein, manchmal einen Tick drüber.
Bei Gold/Silber wird der ungefähre Materialwert als Mindestgebot gesetzt, da der Materialwert aber abhängig vom Börsenkurs ist, schwankt das halt ein wenig, manchmal wird es einen Tick drunter sein, manchmal einen Tick drüber.