Zitat geschrieben von Tilo
will ich in den Zoo, muss ich den leuten meinen Impfstatus vorlegen
Friseur für 30 Minuten? nur mit Impfnachweis (oder get/gen)
Gaststätte? logisch: bitte Impfnachweis zeigen
aber dort, wo man täglich stundenlang Kontakt hat, darf der Arbeitgeber (außer in gesundheitsbranchen)nicht nach Impfung der Angestellten fragen, um seine Betriebsabläufe danach einrichten zu können
hmm,
das wurde heute genau so explizit im Bundestag beschlossen/weitergeführt
der Arbeitgeber muss aber für Impfung freistellen
muss der Arbeitgeber danach im MiB-Style geblitzdingst werden, damit er diese Information vergisst?
zum diesem Datenschutzdilemma müssen die bestimmt noch ein paar Sitzungen abhalten
Während die im ersten Absatz genannten Aktivitäten eher dem freiwilligen Freizeitbereich zuzuordnen sind (bis auf den, Friseurbesuch oder artverwandte nicht medizinische körpernahe Dienstleisungen, die irgendwo eher bei der Gesundheitserhaltung [Körperhygiene] einzuordnen sind) handelt es sich bei der Arbeit um ein MUSS.
Ich denke das ist der Grund, warum hier ein Unterschied diskutiert wird bzw diskutiert werden muss!