Hallo zusammen,
die Frage steht ja schon oben. Bitte prügeln Sie jetzt nicht auf mich ein, aber ich möchte gerne wissen, wie die Rechtslage ist. Das Internet ist diesbezüglich ziemlich widersprüchlich. Es wäre schön wenn sich jemand dazu äußert, der wirklich weiß, wie die Rechtslage ist.
Auf www.Autobahngold.de steht z.B., dass es in jedem Falle verboten ist, Autobahngold zu verkaufen, auch wenn man es als solches deklariert, und ganz klar ersichtlich ist dass es sich hierbei um Modeschmuck handelt.
Www.auktionshilfe.de hat dazu eine andere Meinung, nämlich, dass man Autobahngold online als Privatverkäufer verkaufen darf, allerdings nur mit den richtigen Angaben, das ist ja klar.
So, wie ist es denn jetzt nun?
die Frage steht ja schon oben. Bitte prügeln Sie jetzt nicht auf mich ein, aber ich möchte gerne wissen, wie die Rechtslage ist. Das Internet ist diesbezüglich ziemlich widersprüchlich. Es wäre schön wenn sich jemand dazu äußert, der wirklich weiß, wie die Rechtslage ist.
Auf www.Autobahngold.de steht z.B., dass es in jedem Falle verboten ist, Autobahngold zu verkaufen, auch wenn man es als solches deklariert, und ganz klar ersichtlich ist dass es sich hierbei um Modeschmuck handelt.
Www.auktionshilfe.de hat dazu eine andere Meinung, nämlich, dass man Autobahngold online als Privatverkäufer verkaufen darf, allerdings nur mit den richtigen Angaben, das ist ja klar.
So, wie ist es denn jetzt nun?