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Darf ich Autobahngold online verkaufen, wenn ich es genau als solches deklarieren?

 
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Melanie1979
 
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Melanie1979

 ·  #1
Hallo zusammen,

die Frage steht ja schon oben. Bitte prügeln Sie jetzt nicht auf mich ein, aber ich möchte gerne wissen, wie die Rechtslage ist. Das Internet ist diesbezüglich ziemlich widersprüchlich. Es wäre schön wenn sich jemand dazu äußert, der wirklich weiß, wie die Rechtslage ist.

Auf www.Autobahngold.de steht z.B., dass es in jedem Falle verboten ist, Autobahngold zu verkaufen, auch wenn man es als solches deklariert, und ganz klar ersichtlich ist dass es sich hierbei um Modeschmuck handelt.

Www.auktionshilfe.de hat dazu eine andere Meinung, nämlich, dass man Autobahngold online als Privatverkäufer verkaufen darf, allerdings nur mit den richtigen Angaben, das ist ja klar.

So, wie ist es denn jetzt nun?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
Ich denke mal, die Problematik beim Autobahngold, also bei den Fälschungen/Plagiaten ist, daß da Feingehaltsstempel drauf sind. Und in Sachen Feingehaltsstempel gibt es mindestens ein Gesetz, in dem die Strafe für das Setzen des falschen Stempels klar deklariert ist.

§9
https://www.gesetze-im-interne…00884.html

Zitat
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
Gold- oder Silberwaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehalts nicht versehen sein dürfen, mit einer solchen Angabe versieht;
2.
Gold- oder Silberwaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehalts versehen sein dürfen, mit einer anderen, als der nach diesem Gesetz zulässigen Feingehaltsangabe versieht;
3.
gold- oder silberähnliche Waren mit einem durch dieses Gesetz vorgesehenen Stempelzeichen oder mit einem Stempelzeichen versieht, welches nach diesem Gesetz als Feingehaltsbezeichnung für Gold- und Silberwaren nicht zulässig ist;
4.
Waren feilhält, welche mit einer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßenden Bezeichnung versehen sind.

(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Nrn. 3 und 4 gelten nicht für versilberte Bestecke und andere Tafelgeräte, die mit einem die Niederschlagsmenge des Feinsilbers angebenden Zahlenstempel versehen werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(4) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.


Man kann sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Die Frage ist, ob man das riskieren möchte.
Tilo
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Tilo

 ·  #3
nicht nur das Setzen, sondern unter 4. auch der Vertrieb

ich würde es sehr viel lieber sehn, wenn die falschen Stempel vor dem Verkauf unleserlich gemacht würden
dann ist es nur noch Messing/bronze und es spricht nichts gegen einen Verkauf

mit Stempel ist es wie tatze schrieb: wo kein Kläger..
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #4
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
Glamgirl
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Glamgirl

 ·  #6
Wir habe ich einen Screenshot von der entsprechenden Seite eingestellt, die Seite heißt nicht www.auktionhilfe.de, sondern www. Auktionshilfe.Info
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #7
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
Erstens ist ein Einzelurteil immer nur ein Einzelurteil und hat keine Richtlinienkompetenz. Das ist im englischen Recht anders, dort regiert das kasuistische Rechtsprinzip. Bei uns gelten römische Rechtsprinzipien, da gilt das Gesetz und der daraus interpretierbare Willen des Gesetzgebers. Der Einzelfall, der hier zitiert wird, hat also keine Richtlinienkompetenz. Schon gar nicht, weil es ein Amtsgerichtsurteil ist und keines eines Landesgerichtes oder Bundesgerichtes. Und selbst beim Landgericht wäre es evtl. nur auf den Einzelfall und seine besonderen Umstände bezogen. Das Bundesgericht würde so einen Fall nur annehmen, wenn er eine grundsätzliche Bedeutung hätte und da steht der klare Gesetzestext dagegen.

Die journalistische Aufarbeitung und Kommentierung dazu ist in zweifacher Hinsicht falsch. Erstens wird aus einer Entscheidung im redaktionellen Text ein Plural gemacht und zweitens wird ignoriert, dass eine Amtsgerichtsentscheidung keine Richtlinienkompetenz hat, sondern wie immer eine Einzelfallentscheidung ist.

So etwas Ähnliches hat schon zu dem Irrtum geführt, dass Webseitenbetreiben glauben mit dem Spruch, dass sie für die Inhalte ausgehender Links nicht haften möchten, sich aus einer generellen Haftung befreien könnten. Da hatte auch ein Journalist eine (berechtigte) Einzelfallentscheidung in seinem Artikel generalisiert und hat daraus falsche Schlüsse gezogen und das ist dann als Meme durch die Presse gezogen und hat sich als verbreiteter Volksirrtum verfestigt.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #9
Ich prügle nicht auf Dich ein, aber meine Meinung ist einfach, dass solcher Mist nicht noch weiter verkauft werden darf, weil einem doch schon selber klar ist, dass es ausgesprochen dubios ist.

Wenn´s nach mir ginge, würde ich diesen Thread am liebsten schließen, weil hier eine Rechtsauskunft verlangt wird und ich frage mich grade, wozu?
Um dann, wenn das Schrottteil oder die Schrottteile verkauft sind und es Ärger gibt, sagen zu können "die vom Schmuckforum haben aber gesagt, dass ....."?

Wenn Du eine belastbare Auskunft haben möchtest, geh bitte zu einem Anwalt und lass Dich da beraten. Das kostet zwar Geld, aber ich sehe irgendwie nicht, weshalb wir mit konkreten Aussagen das Forum gefährden sollten.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #11
Stimmt, aber ich habe irgendwie den Eindruck, dass das bei der TE noch nicht angekommen ist oder sie es auch gar nicht wahrhaben will, weil sie extra noch einen Screenshot der Seite (den ich wg. Urheberrechtsverletzung gelöscht habe) gepostet hat.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #12
Ist die Gastschreiberin das Glamgirl?
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #13
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #14
Vielleicht auch weil die ersten Kommentare sich hier auch auf das mögliche Entkommen der Bestrafung bezogen haben. Mord ist auch verboten, trotzdem werden nicht alle Mörder gefasst und ganz selten auch nach Verhaftung nicht bestraft (es gibt in der Theorie solche seltenen Fallkonstellationen). Im Internet etwas Verbotenes anzubieten und zu verkaufen ist schon von erheblicher Dummheit, auch wenn diese durch falsche und tendenziöse Berichterstattung von "Aufregerseiten" die Clickbaits betreiben, befeuert wurde und andere diese Tendenz ungeprüft übernahmen und weiter gesponnen haben.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #15
Einfach den irreführenden Stempel ausschleifen und gut is.

Im verlinkten Fall wurde nicht explizit auf "Autobahngold" hingewiesen, aber ein wenig Naivität (an die ich nicht glaube) muss sich der Käufer schon zurechnen lassen, wenn er glaubt, für 367 € ein Teil im Materialpreis für über 1000 €, den der Verkäufer von jetzt auf gleich beim Goldankauf bekommen hätte, erwerben zu können.
Oder ist es hier mal wieder so wie Silberfrau sagt: Mit der eigenen Gier lassen sich Menschen am besten abzocken? Da fehlt mir das Mitleid.
Wenn das Schule macht, wie schon im Artikel empfohlen, Schmuck beim Fachhandel kaufen.
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