Vielen Dank für ihre Hilfe, ich bin jetzt dem Rat nachgekommen, und habe die irreführende Kennzeichnung einfach abgeschliffen. Jetzt ist es auch optisch eindeutig Modeschmuck.
im übrigen lese ich die Diskussion bei Auktionshilfe nicht als Aufforderung zum Verkauf von Fälschungen
und auch in dem reißerischen Artikel zu dem Amtsgerichtsurteil wird auf ein gegensätzliches eines Landgerichts verwiesen
insofern wie Heinrich erklärt hat: was eine verwirrte Richterin an einem Amtsgericht entscheidet, ist nicht so relevant im Zweifel
die Hürde des Landgerichts ist dann halt der Streitwert von wohl mind. 600,-
wobei hier der Streitwert halt nicht beim Auktionserlös zu suchen wäre, sondern bei dem Wert, den das teil in Gold hätte
wie auch immer: der hier im Thema fragliche Stempel ist jetzt unkenntlich und gut